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Frage von Rolf H. •

Frage an Peter Struck von Rolf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Struck,

Betrifft geplante Verfassungsänderung: Verschuldensgrenze des Staates, der Länder und Gemeinden.
Beispielweise soll jetzt die Stadt Oberhausen auf Anweisung des Landes NRW 200 Millionen Euro jährlich einsparen. Da nach dem Wirtschaftseinmaleins, die Ausgaben des Einen die Einnahmen des Anderen sind. Läuft dies darauf hinaus, dass viele Menschen in Oberhausen keine Arbeit finden werden. Jedes dritte Kind in Deutschland wird mittlerweile in Armut geboren. Deutschland hat damit mit GB gleichgezogen.

Da das Sozialstaatsgebot noch Teil des Grundgesetzes ist. Und eine Verschuldensgrenze den Staat handlungsunfähig machen würde. Wie wollen Sie z. B. die für die Stadt Oberhausen nun notwendigen Strukturhilfen finanzieren? Ich glaube fest daran, das keine der Parteien, das Sozialstaatsgebot aus dem Grundgesetz streichen wird. Oder doch?

mfg

Rolf Hantke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hantke,

ich danke Ihnen für ihre Zuschrift.

Sie setzen sich für eine Stärkung des Sozialstaatsgebots im Rahmen der Föderalismusreform ein. Insbesondere geht es Ihnen um die Verbesserung der kommunalen Kassenlage, etwa in Oberhausen. Sie weisen zurecht darauf hin, dass Einsparungen bei den öffentlichen Haushalten mit Ausgabenkürzungen zu Lasten Schwächerer einhergehen können.

Das sind berechtigte Einwände, die auch in die Position der SPD-Fraktion zum Thema Föderalismusreform II Eingang gefunden haben. Insbesondere muss klar sein, dass ein strukturell ausgeglichener Staatshaushalt solide Staatsfinanzen auf der Einnahmeseite erfordert. Wer Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung das Wort redet, gefährdet damit entweder das Konsolidierungsziel oder aber er fordert in Wirklichkeit massiven Sozialabbau. Das gilt für den Bund ebenso wie für die Länder und Gemeinden. Die SPD steht dafür, dass die Staatsfinanzen auf eine solidere Grundlage als früher gestellt werden, damit weniger Geld in die Bedienung der Staatsschulden gesteckt werden muss. Das kann aber nicht von heute auf morgen, sondern nur langfristig geschehen. Ziel ist es, dieses Geld für sinnvollere Zwecke zu verwenden, beispielsweise für Schulen, Bildung oder den sozialen Ausgleich bei Familien.

Die konkrete Situation der von Ihnen angesprochenen nordrhein-westfälischen Kommune allerdings steht nicht mit der Föderalismusreform im Zusammenhang. Das ist vielmehr eine Problematik, die allein auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen zu klären ist. Zum Beispiel, indem man sich dort mit Kürzungsanweisungen der Landesregierung auseinander setzt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck