Frage an Peter Struck von Dieter F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr Struck,
geringe Wahlbeteiligung ist für mich ein Zeichen mangelnder Zufriedenheit mit der Politik. Für Menschen - insbesondere für die, die mit einem geringem Einkommen und die, die gar mit Hartz IV auskommen müssen - ist ein angemessenes und sicheres Einkommen von großer Bedeutung. Gerade in dieser Zeit, die von (absurden) Umverteilungen d Einkommens unserer Volkswirtschaft von der Masse der Bevölkerung m kleinen u mittleren Einkommen hin zu einer kleinen Zahl vermögender Personen geprägt ist, sind zur Sicherung einer funktionierenden Demokratie endlich grundlegende fiskalpolitische Änderungen notwendig. Es gilt, den Menschen ein ausreichendes Einkommen zur Verfügung zu stellen, um die Finanzierung der Dinge des tägl. Lebens zu sichern. Dies ist in einer Zeit häufig stark steigender Preise am Markt unbedingt notwendig. Preissteigerungen erfolgen m. E. oft, ja viel zu oft, ausschließlich zur Sicherung des Gewinns, um entsprechende Ausschüttungen an Gesellschafter vornehmen zu können. Dies bezahlen wir alle und je geringer das Einkommen des Einzelnen ist, desto schmerzhafter ist es für den Einzelnen.
Wann also wird man die Einkommensverteilung korrigieren?
Wann endlich wird man die Staatsquote auf ein erträgliches Maß reduzieren?
Wann endlich wird es in Europa ein einheitliches Steuerrecht geben?
Wann wird die Vergleichbarkeit der Bruttosozialprodukte der EU-Mitgliedsstaaten (mit korrigierten Beitragszahlungen an die EU) gegeben sein?
Wann also können wir mit einer Stärkung der deutschen Wirtschaft durch das einheitliche europ. Steuerrecht und einer deutlichen Kaufkrafterhöhung im Inland (für den Binnenmarkt wichtig) rechnen?
Wann beginnt die Politik damit, die Politikverdrossenheit der Bürger auf diesem Wege zu beseitigen und die Menschen in unserem Land davon zu überzeugen, dass die Demokratie die beste Staatsform ist, die es gibt?
Apropos... Halten Sie in dieser Hinsicht die Erhöhung von Diäten und/oder Pauschalen für richtig und vertretbar?
MfG, D. Flügge
Sehr geehrter Herr Flügge,
für Ihre Zuschrift vom 7. Juni danke ich Ihnen.
Die größten Armutsrisiken in der Bundesrepublik Deutschland sind Arbeitslosigkeit, niedrige Löhne, mangelnde Bildung und fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Alleinerziehende. Die SPD sieht daher nach wie vor die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als die zentrale Aufgabe der Politik an. Die ersten Erfolge unserer Politik sind sichtbar: Im Mai 2008 sank die Arbeitslosenquote bundesweit auf 7,8 Prozent. Gegenüber Mai 2007 sind damit 529.000 Menschen weniger arbeitslos. Erstmals seit November 1992 lag die Arbeitslosenquote unter 8 Prozent.
Um diese positive Entwicklung weiter zu unterstützen, hat sich die Koalition auf Vorschlag der SPD darauf geeinigt, einen Ausbildungsbonus einzuführen, mit ihm wollen wir in den nächsten drei Jahren rund 100.000 Jugendlichen eine Lehrstelle verschaffen, indem wir Unternehmen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zahlen. Diese Hilfe richtet sich an die so genannten Altbewerber, die etwa aufgrund fehlender Schulabschlüsse in den vergangenen Jahren keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Wenn bereits beim Berufseinstieg derartige Handicaps zu Hindernissen werden, können wir nicht einfach zusehen. Denn wir wollen nicht zulassen, dass für ganze Teile einer Generation der Berufsweg direkt aufs Abstellgleisgleis führt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internet-Seite der SPD-Bundestagsfraktion unter http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,43781,00.html
Da wir der Ansicht sind, dass Menschen, die vollzeitig arbeiten, nicht auf staatliche Hilfe – wie das Arbeitslosengeld II – angewiesen sein dürfen, setzen wir uns auch weiterhin für die Einführung von Mindestlöhnen ein. Gerechte Löhne – und damit entsprechende Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung - sind in unseren Augen auch die beste Gewähr zur Sicherung auskömmlicher Renten.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Verhandlungen mit der Union durchgesetzt, dass ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung (ab dem ersten Geburtstag) ab dem Jahr 2013 festgeschrieben wird. Dadurch können sich Väter und Mütter darauf verlassen, dass sie nach dem Auslaufen der Elterngeldzahlungen einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs finden und Beruf und Familie miteinander vereinbaren können. Damit wird vor allem alleinerziehenden Elternteilen geholfen, die bislang wegen der Kinderbetreuung oft keine Arbeit aufnehmen konnten.
In Ihrer Zuschrift fordern Sie, die Staatsquote auf ein „erträgliches“ Maß zu reduzieren. Daher möchte ich Sie gerne darauf hinweisen, dass die Staatsquote im vergangenen Jahr 43,9 Prozent betragen hat und damit den niedrigsten Wert seit 1990 aufwies. In der Eurozone, das sind die Länder, die den Euro als Währung eingeführt haben, liegen nur noch die Quoten von Irland, Spanien und Luxemburg niedriger. Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums der Finanzen unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39848/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/S/007.html
Nicht alle europäischen Staaten stimmen der Einführung eines einheitlichen europäischen Steuerrechts zu, da sie sehr unterschiedliche Interessen verfolgen und auch die Lebensverhältnisse, der Ausbau der Infrastruktur und der sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedsstaaten der EU noch sehr unterschiedlich sind. Daher ist mit der Einführung eines einheitlichen Steuerrechts sicherlich nicht in nächster Zeit zu rechnen.
Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung der Abgeordneten per Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben. Eine damit verbundene immer weitere relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber auch nicht richtig sein.
Der Bundestag hat daher 2007 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.
Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU haben nach dem Stopp der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vereinbart, in dieser Legislaturperiode keine Änderungen anzustreben. Änderungen des Systems oder etwa die Benennung einer unabhängigen Expertenkommission bleiben dem nächsten Bundestag vorbehalten. Detaillierte Informationen zur Entschädigung der Abgeordneten finden Sie im Internet-Angebot des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck