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Peter Struck
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Frage von Bernhard R. •

Frage an Peter Struck von Bernhard R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Struck,

gemäß deutsch-türkischem Abkommen vom 30.04.1964 und deutsch- jugoslawischem Abkommen vom 12.10.1968 haben in der Türkei und Jugoslawien (jetzt Nachfolgestaaten) lebende Eltern eines in Deutsch-
land lebenden krankenversicherten türkischen resp. jugoslawischen
(jetzt ...) ARBEITNEHMERS Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung.
Was geschieht mit diesem Versicherungsschutz für die Eltern in der Türkei oder in Ex-Jugoslawien, wenn das in Deutschland arbeitende Kind arbeitslos wird, also nicht mehr Arbeitnehmer ist?

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Riffel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Riffel,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen vielmals.

Mich erreichen täglich zahlreiche Anfragen aus allen Wahlkreisen: ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jedes einzelne Anliegen persönlich beantworten kann.

Ich möchte Sie daher herzlich bitten, sich mit Ihrer Anfrage an den Abgeordneten Ihres Wahlkreises, Herrn Gregor Amann MdB, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck