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Frage von Dr. Andreas van A. •

Frage an Peter Struck von Dr. Andreas van A. bezüglich Verteidigung

Sehr geehrter Herr Bundesverteidigungsminister,

zu Ihren Begründungen für den Beibehalt der allgemeinen Wehrpflicht hätte ich einige Anmerkungen und Fragen.
So verweisen Sie gerne auf die bessere Anbindung der Bundeswehr an die Gesellschaft durch die Wehrpflicht. Nun bedingen die immer geringer werdenden Bedarfszahlen der Bundeswehr aber, dass die Wehrpflicht nur noch von einer immer kleiner werdenden Minderheit abverlangt wird. Ein größerer Teil leistet Zivildienst und ein noch größerer Teil muss überhaupt nicht dienen. Angesichts dieser Praxis werden die noch Dienenden als die Verlierer eines Ausleseprozesses angesehen mit entsprechenden Konsequenzen für die von Ihnen beschworene Anbindung. Glauben Sie daher ehrlich, dass eine Anbindung der Bundeswehr an die Gesellschaft durch die Belastung einer immer kleiner werdenden Minderheit erreicht werden kann?
Im Weiteren werden von Ihnen immer wieder die hohen Kosten einer Berufsarmee betont. Hierzu gibt es zwei Fragen.
1. Warum kann sich eigentlich halb Europa eine Berufsarmee leisten, nicht aber die drittgrößte Wirtschaftsmacht der Welt?
2. Warum erfolgt die Kostendiskussion nur streng mit Blick auf den Verteidigungsetat? Relevant sind doch nur die gesamtgesellschaftlichen Kosten und hier schneidet die Wehrpflicht durch die hohen Verluste an Arbeitszeit, Kaufkraft, Steuern und Sozialabgaben besonders schlecht ab. Selbst wenn durch eine Berufsarmee eine Steuererhöhung notwendig wäre, würde dies nur bedeuten, dass dadurch alle und nicht nur eine Minderheit finanziell belastet würde.
Im Weiteren möchte ich von Ihnen wissen, wie hoch die durchschnittlichen Einkommensverluste der Betroffenen eigentlich sind. Die durch die Wehrpflicht verursachte höhere Arbeitslosigkeit von jungen Männern lässt bereits erkennen, dass der Verdienstausfall durchschnittlich über ein Jahr beträgt. Hinzu kommt, dass ja nicht das erste Berufsjahr "verloren" geht (das wird verspätet nachgeholt), sondern das erheblich "teuere" letzte.
Als letztes möchte ich Sie noch fragen, wie Sie angesichts der sehr niedrigen Bedarfszahlen der Bundeswehr und den hohen Belastungen durch die Wehrpflicht (in physischer, psychischer und finanzieller Form) eigentlich von einer „gefühlten Wehrungerechtigkeit“ sprechen können. Relevant als Bezugsgröße ist schließlich die gesamte Jahrgangsgröße und nicht aus formaljuristischen Gründen künstlich klein gehaltene Verfügungsgruppen in denen noch nicht einmal die nicht eingezogenen jungen Männer der vergangenen Jahre eingerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas van Almsick

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Antwort ausstehend von Peter Struck
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