Frage an Peter Struck von Tilman K. bezüglich Familie
Hallo,
in der FR (vgl. http://www.tilmankluge.de/Kinder-Struck-fr1.pdf ) lese ich von Ihrer Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Dabei berufen Sie sich auf Angela Merkel hinsichtlich eines mir nicht bekannten Versprechens, das sie dahingehend auf dem Kindergipfel 2006 abgegeben haben soll.
Zumindest in den Forderungen und Verpflichtungen des KG 06 (vgl. http://www.tilmankluge.de/Kindergipfel06.pdf ) ist weder etwas vom Grundgesetz noch von einem Verfassungsrang wie o.g. zu finden.
Da bereits die Familie im Grundgesetz geschützt ist und Kinder nach meiner Erfahrung zur Familie gehören, ist Ihre Forderung bereits erfüllt.
Oder man müßte sonst konsequenterweise den Schutz aller Generationen, soweit durch singuläre Individuen vertreten (familienlose Senioren, Kinder,....) separat anführen, wobei es dann aber nicht bei den Kindern bleiben könnte.
Sehr geehrter Herr Kluge,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 30. August 2006 unter der Überschrift „Merkel fordert Kinderrechte“, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen und damit eine Idee von Alt-Bundespräsident Roman Herzog aufgegriffen habe.
Den genannten Artikel finden Sie im Internet unter
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck