Frage an Peter Struck von Wolfgang K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Bei der jetzt erneuten Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge haben die Personen wieder nichts davon, die sich in Altersteilzeit befinden: Die Beträge für die Nettobasis (Aufstockung) bleiben gleich.
Dies ist in mehrfacher Hinsicht ungerecht:
Altersteilzeit ist mit nicht unerheblichen Einkommenseinbußen verbunden, die ATZ-ler haben keinen Vorteil von der ALV-Beitragssenkung und dies obwohl sie keine Arbeitslosigkeit mehr erfahren können (ATZ-Vertrag nicht kündbar) und die Arbeitgeber haben von der Senkung der ALV-Beiträge den doppelten Nutzen - sie sparen AG-Anteile und zahlen die AN-Anteile nicht aus.
Warum werden mit der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht auch die Basis-/ Aufstockungsbeträge für ATZ angepasst ?
Sehr geehrter Herr Klahn,
für Ihre Anfrage vom 25. November danke ich Ihnen vielmals.
Mich erreichen täglich zahlreiche Anfragen aus allen Wahlkreisen: ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jedes einzelne Anliegen persönlich beantworten kann.
Ich möchte Sie daher herzlich bitten, sich mit Ihrer Anfrage an Herrn Franz Thönnes MdB zu wenden, der den Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormann Süd in der SPD-Bundestagsfraktion betreut.
Informationen zur Politik der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie darüber hinaus im Internet unter www.spdfraktion.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck