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Frage von Thomas N. •

Frage an Peter Struck von Thomas N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Struck,

vor Jahren (1995) bin ich Dienstordnungsangestellter bei einer Berufsgenossenschaft geworden und arbeite im Außendienst und versuche so die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.

Die Anstellung als DO Angestellter bedeutet für mich, dass das Bundes-Beamtenrecht angewendet wird.

Heute beim Kauf der Brötchen, jetzt Kosten 10 Stück in Ebstorf 2,80 € statt wie vor Wochen 2,00 €, stellte sich folgende Frage:

Wie wird sich die Beamtenbesoldung ändern?

Es gab ja 2 * 150 Euro, dafür aber folgende Einschränkungen:

Streichung des Urlaubsgeldes, Halbierung des Weihnachtsgeldes, Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 38,5 h auf 41 h.

Das Beispiel mit den Brötschen ist nur eins von vielen. Wenn Sie die Entwicklung des Nettoeinkommes eines Beamten über einen längeren Zeitraum hinweg betrachten, und dann noch die Inflation berücksichtigen, dann werdes auch Sie feststellen, dass es, das Nettoeinkommen, kleiner wird.

Wird es eine Erhöhung der Beamtenbezüge geben?

Wie stellen Sie sich einen gerechten Ausgleich der Inflation vor, denn Sie haben ja die Pflicht, die Beamten zu allimentieren.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. T. Nolde

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nolde,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes waren in den vergangenen Jahren von Einsparungen des Bundes und der Länder betroffen. Deshalb bin ich der Ansicht, dass sie jetzt auch von der verbesserten Haushaltslage profitieren und eine Erhöhung ihrer Bezüge erhalten sollten.

Der Deutsche Bundestag ist allerdings weder für die Festlegung der Beamtenbesoldung noch für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zuständig, da dies unter die Verantwortung des Bundesministerium des Inneren fällt. Die SPD-Bundestagsfraktion kann daher keine Initiativen ergreifen, um Besoldung und Löhne zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Struck