Frage an Peter Struck von Uwe N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Struck,
ich habe Kenntnis von Ihren Ausführungen genommen, dass die Parteienfinanzierung nunmehr über Steuergelder erfolgen soll.
Glauben Sie nicht, dass die rückläufigen Geldeinnahmen der SPD vielleicht auch mit der schlechten Politik der Partei zusammenhängen könnte?
Meinen Sie, dass eine Partei interessanter würde, wenn sie sich an Steuergeldern labt und keine Rücksicht auf andere Finanzströme nehmen müsste?
Vielleicht solten Sie sich mehr darüber Gedanken machen, warum es so ist wie es ist?
Eine bessere Politik für die Gesellschaft anstreben, zu deren Wohl Sie sich auch als Person verantwortlich fühlen sollten. Zielstellungen wohin sich die Gesellschaft entwickeln soll. Nicht Politik gegen das Volk sondern für das Volk sollte Ziel der Parteiführung sein. Dies gilt auch für andere Parteien.
Würde sich dann nicht auch der Griff in die Staatskasse von selbst erledigen? Könnte das Geld nicht für das Wohl der Gesellschaft eingesetz werden? z.B. Kinderbetreuung.
MfG
U.Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
für Ihre Zuschrift vom 14. September danke ich Ihnen.
Bereits jetzt erhalten Parteien öffentliche Zuschüsse, wie es im Parteiengesetz geregelt ist. Das Parteiengesetz wurde am 24. Juli 1967 beschlossen und aufgrund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts mehrmals geändert. Maßgebend für die Höhe der staatlichen Mittel sind die bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen erzielten Stimmen sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden. Diese gesetzliche Regelung kommt auch Parteien zugute, die nicht im Bundestag vertreten sind.
Ziel der deutschen Gesetzgebung und der öffentlichen Parteienfinanzierung ist es, die demokratischen Parteien in die Lage zu versetzen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern wie Unternehmen reduziert werden.
Die jährliche absolute Obergrenze beträgt seit dem Jahr 2002 133 Millionen Euro. Diese Summe wurde im vergangenen Jahr nach den oben genannten Kriterien auf insgesamt 22 deutsche Parteien verteilt. Dennoch finanzieren sich alle im Bundestag vertreten Parteien zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einnahmen.
Weitere Informationen zur Parteienfinanzierung erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de/bic/finanz/index.html oder der Bundeszentrale für Politische Bildung unter http://www.bpb.de/themen/SWLWF8,0,0,Parteienfinanzierung.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck MdB