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Peter Struck
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Frage von Jürgen V. •

Frage an Peter Struck von Jürgen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Struck,

mit großer Emprörung habe ich heute gelesen, dass CDU und SPD die Parteiensubventionierung durch Steuergelder massiv steigern wollen.

Meine Fragen an Sie:

1. Glauben Sie wirklich, dass Sie, die Regierungsparteien, das Vertrauen der Bevölkerung gewinnen können, wenn sie in allen wichtigen Bereichen des Staates wie Polizei, Gesundheit und Bildung sowie Renten und Pensionen massive Kürzungen anordnen, für die Finanzierung Ihrer Parteien und der Abgeordneten (geplante Diätenerhöhung) aber massive Steigerungen per Gesetz anordnen?
2. Muss es nicht die Zielsetzung der Parteien sein, sich für neue Mitglieder attraktiver zu machen und dadurch zusätzliche Einnahmen zu haben, als die jetzigen Fehler der Parteizentralen einfach dadurch zu kaschieren und fortzuführen, dass Sie mehr Steuergelder für die Parteien einziehen?
3. Sehen Sie nicht auch einen Zusammenhang zwischen der zunehmenden Politikerverdrossenheit in der Bevölkerung und einem Verhalten wie der jetzt von SPD und CDU geplanten massiven Erhöhung der Parteiensubventionierung durch Steuergelder?

Mit freundlichem Gruss

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Velthoff,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Die Parteien erhalten nach dem Parteiengesetz, das am 24. Juli 1967 beschlossen und aufgrund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts mehrmals geändert wurde, öffentliche Zuschüsse. Maßgebend für die Höhe der staatlichen Mittel sind die bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen erzielten Stimmen sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden. Diese gesetzliche Regelung kommt auch Parteien zugute, die nicht im Bundestag vertreten sind.

Ziel der deutschen Gesetzgebung und der öffentlichen Parteienfinanzierung ist es, die demokratischen Parteien in die Lage zu versetzen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern wie Unternehmen reduziert werden.

Die jährliche absolute Obergrenze beträgt seit dem Jahr 2002 133 Millionen Euro. Diese Summe wurde im vergangenen Jahr nach den oben genannten Kriterien auf insgesamt 22 deutsche Parteien verteilt. Dennoch finanzieren sich alle im Bundestag vertreten Parteien zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einnahmen.

Weitere Informationen zur Parteienfinanzierung erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de/bic/finanz/index.html oder der Bundeszentrale für Politische Bildung unter http://www.bpb.de/themen/SWLWF8,0,0,Parteienfinanzierung.html

Mit "Diäten" bezeichnet man ursprünglich die den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Sie wurde 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordneten­entschädigung abgelöst. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.

Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein; sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und sie muss der Tatsache angemessen sein, dass der Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes" ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt. 1977 entsprachen die Diäten der Abgeordneten mit damals 7.500 DM in etwa den Einkünften

- eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in der Besoldungsgruppe B 6
- eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6).

Während Löhne, Einkommen und Lebenshaltungskosten seitdem deutlich gestiegen sind, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwischen 1977 und heute wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Die Diäten sind deshalb nachweislich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben. Zur Zeit betragen sie 7.009 € monatlich (brutto). Der Abstand zum Orientierungsmaßstab beträgt inzwischen annähernd 950 €.

In dieser Legislaturperiode stehen 6 Mrd. Euro zusätzlich für Forschungs- und Ent­wicklungsvorhaben zur Verfügung. Wir leisten mit diesem Programm einen wesentli­chen Beitrag zur Erreichung des 3-Prozent-Ziels, das die europäischen Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 in Lissabon vereinbart haben: Bis 2010 soll der Anteil von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben am Bruttoinlandsprodukt in der EU auf 3 Prozent wachsen, den wir bereits 2003 von 2,31% auf 2,55% gesteigert haben. Darüber hinaus konnten wir die Bundesmittel für Bildung und Forschung bereits zwischen 1998 und 2005 um über +37,7 % auf etwa 10 Mrd. Euro erhöhen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in den Haushaltsverhandlungen, die BAföG-Förderbeträge um mindestens zehn Prozent zu erhöhen und die Einkommensgrenzen um mindestens acht Prozent anzuheben.

Die SPD setzt sich dafür ein, gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft schrittweise stärker über Steuern zu finanzieren. Bereits im Jahr 2007 erfolgte mit 2,5 Milliarden Euro staatlicher Mittel ein erster Einstieg. 2008 steht noch einmal der gleiche Betrag zur Verfügung bevor anschließend die jährliche Unterstützung des Staates um 1,5 Milliarden bis zu 14 Milliarden Euro ansteigen wird.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Informationen die Politik der SPD-Bundestagsfraktion deutlicher machen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck MdB