Frage an Peter Struck von Helmut W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Dr. Struck,
es gibt offensichtlich einen fraktionsübergreifenden Entwurf zur Patientenverfügung. Den Text konnte ich leider noch nicht ergoogeln, daher beziehe ich mich auf einen Bericht der Berliner Zeitung vom 24./25.3.07. Danach deutet sich ein Entscheidungsgremium über mein Weiterleben an, vor dem mir etwas graust: Wenn der "Arzt" mein Hausarzt ist, habe ich kein Problem. Auch nicht wenn der "Betreuer" der von mir gewünschte ist. Ganz anders sieht es aus, wenn ein mir fremder Richter einen mir fremden Betreuer bestimmt hat. Überhaupt nichts in dem Gremium zu suchen hat m.E. das "Pflegepersonal", womöglich noch vertreten durch die Einrichtung, an die mein Konto jeden Monat noch möglichst lange die Unterbringungsgebühren überweisen soll. Kein Problem habe ich natürlich mit meinen Angehörigen - sofern es die sind, die in meiner Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stehen. Fazit: Ein solches Gremium ist m.E. nur dann akzeptabel, wenn die Zusammensetzung vom Patienten zu Zeiten bestimmt wurde, in denen er noch klar entscheiden kann. Dann spricht auch überhaupt nichts gegen eine (gerne kostenpflichtige) Hinterlegung in einem Zentralregister. Eine spätere Uminterpretation des eigenen Willens durch Weiß-, Schwarz- oder gar Rotröcke wäre damit ausgeschlossen - und nur dann trägt die Patientenverfügung ihren Namen zu Recht. Ich hoffe, ich kann mich in diesem Punkt auf meinen Abgeordneten verlassen - oder?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
für Ihre Anfrage vom 28. März danke ich Ihnen vielmals.
Der Deutsche Bundestag führt zur Zeit eine breite Debatte über eine gesetzliche Verankerung von Patientenverfügungen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die Enquete-Kommission Ethik und Recht in der modernen Medizin im September 2004 einen Zwischenbericht vorgelegt (Drucksache. 15/3700), den Sie auch im Internetangebot des Bundestages unter der folgenden Adresse finden können: http://dip.bundestag.de/btd/15/037/1503700.pdf
Die Fraktionen des Bundestages haben sich darauf geeinigt, dass fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vorgelegt werden, die möglichst das gesamte Meinungsspektrum des Parlaments abdecken sollen. Die beiden Entwürfe, die zur Zeit diskutiert werden, können Sie unter den folgenden Internet-Adressen finden: http://www.roespel.de und http://internet.spd.frak/cnt/rs/rs_datei/0,,8135,00.pdf
Die von Ihnen gestellten Fragen hinsichtlich den Kompetenzen eines Betreuers, seiner Benennung aber auch Fragen nach der Reichweite von Patientenverfügungen und möglichen Aktualisierungspflichten gilt es in den Debatten der nächsten Wochen zu klären.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internet-Seiten der SPD-Bundestagsfraktion (www.spdfraktion.de) und des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck