Frage an Peter Struck von Markus R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Struck,
Als ich diesen ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/87132 ) Artikel über das Thema Online-Durchsuchungen las, fand ich es erschreckend, dass solche Maßnahmen wirklich erwogen werden. Ich persönlich halte dieses Vorgehen für rechtswiedrig und nicht durchsetzbar aufgrund der vielfalt an Computerplatformen, z.b. müsste es dann auch für Linux diesen Trojaner geben oder Linux als Betriebssystem verboten verden. Wie ist dies mit § 303b und § 303a als auch dem Recht auf Privatsphäre (ableitbar aus Art.2 Abs.1 iVm Art.1 Abs.1 des Grundgesetzes) vereinbar? Wie stehen sie zu den durch diesen Sprecher ihrer Partei gemachten Aussagen? Falls sie dafür sind, wie können sie dieses Vorgehen dem ehrlichen Bürger gegenüber rechtfertigen?
MfG
Markus Reschke
Sehr geehrter Herr Reschke,
für Ihre Anfrage zum Thema Online-Dursuchungen danke ich Ihnen.
Derzeit wird in der Koalition der Entwurf eines Bundeskriminalamtsgesetzes beraten, da der Bund im Zuge der Föderalismusreform I zusätztliche Kompetenzen auf dem Feld der Terrorbekämpfung erhalten hat und dadurch eine gesetzliche Regelung notwendig geworden ist.
Das Bundesministerium des Inneren plant entgegen den Vorstellungen des Bundesministeriums der Justiz und der SPD-Bundestagsfraktion Online-Dursuchungen in das Gesetzespaket aufzunehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert dafür, die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen und einer sorgfältigen juristischen Prüfung zu unterziehen.
Darüber hinaus ist aus unserer Sicht zu beachten, dass dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Regelungen zur Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen vorliegt.
Es erscheint angebracht, die voraussichtlich noch in diesem Jahr ergehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Komplex abzuwarten, da diese Entscheidung wichtige Anhaltspunkte zur verfassungsrechtlichen Problematik der Online-Durchsuchung enthalten dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Struck