Frage an Peter Struck von Kilian H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Struck,
warum sind Entscheidungen, die ein laut Verfassung nur seinem Gewissen verantwortlicher Abgeordneter in Ausübung seines Mandates in einem Fachausschuss trifft, KEINE Gewissensentscheidungen?
Bitte erklären Sie mir das, und retten Sie meinen Glauben an Ihr Demokratieverständnis!
Mit freundlichen Grüßen
K. Haus
Sehr geehrter Herr Haus,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen vielmals.
Bei der von Ihnen angesprochen Debatte in der SPD-Bundestagsfraktion ging es weniger um das Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag, als vielmehr um das im zuständigen Ausschuss. Denn die Abgeordneten werden von ihren Fraktionen in die Ausschüsse des Bundestages entsandt und vertreten dort deren Beschlüsse. Sollten Abgeordnete die Mehrheitsbeschlüsse ihrer Fraktion dauerhaft nicht in ihrem Ausschuss vertreten können, wäre es nur legitim, wenn die Fraktion einen anderen Vertreter ihrer Interessen in dem Ausschuss benennt.
In der Frage des Abstimmungsverhalten zur Gesundheitsreform haben übrigens lediglich zwei Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion eine Gewissensentscheidung geltend gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck