Frage an Peter Struck von Eckhard V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Struck,
wie kann ich mich gegen Richterwillkür im Kündigungsschutz zum finanziellen Vorteil eines großen Arbeitgebers zur Wehr setzen. Mein Strafantrag nach §339 StGB (Rechtsbeugung) gegen 2 nacheinander tätig gewordene Vorsitzende Richter wurde bereits von der Generalstaatsanwaltschaft Celle abgelehnt, meine offenen Fragen zur beanstandeten Prozessführung wurden jedoch sämtlich wiederum nicht beantwortet. Die erlebte Arbeitsweise der beiden Arbeitsgerichte entspricht nicht dem Sinn eines Kündigungsschutzgesetzes, wie es höchstrichterlich ausgelegt wird und wie es von jedem Bürger dieses Landes verstanden werden kann.
Sehr geehrter Herr Vinke,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen vielmals.
Als Bundestagsabgeordneter darf ich keinerlei Einfluss auf Gerichtsverfahren nehmen noch kann ich Ihnen juristische Empfehlungen geben. Ich möchte Sie daher bitten, sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden und den Gerichtsweg zu bestreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck