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Frage von Jochen K. •

Frage an Peter Struck von Jochen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Struck!

Sind Sie für oder gegen eine Stasiüberprüfung des Bundestages? Für meine Wahlentscheidungen dieses Jahr ein ausschlaggebender Punkt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klasen,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Bereits heute können sich Bundestagsabgeordnete nach § 44 Abgeordnetengesetz auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR überprüfen lassen oder bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für den Verdacht einer solchen Tätigkeit oder Verantwortung auch ohne deren Zustimmung überprüft werden. Zuständig für eine derartige Überprüfung ist der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Die Richtlinien zur Überprüfung nach § 44c finden Sie auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages unter

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a01/stasi_richtlinien.pdf

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Anliegen, die Aufarbeitung des Stasiunrechts zu stärken. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) im Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung eine verlässliche Perspektive zu geben und das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) bei seiner Novellierung im Jahr 2006 („Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes“, Bundestagsdrucksache 16/2969) dahingehend zu erweitern, dass es ausgehend von der Befristung der sogenannten Regelüberprüfung eine differenzierte Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeiten für Personen in herausgehobenen Funktionen und Ämtern gibt und gleichzeitig der Zugang für Wissenschaft, Forschung und Medien zu den Unterlagen zur historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatsicherheitsdienstes unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen gestärkt wird.

Der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Thierse MdB, hat in seinen Reden zum Antrag der FDP "Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts stärken" (Bundestagsdrucksache 16/9803) darauf verwiesen, dass eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung der BStU zur Zahl von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern in Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden, wie von der FDP gefordert, nach geltendem Recht des StUG vor allem deshalb nicht möglich sei, weil das Einverständnis aller Mitarbeiter für eine Selbstauskunft bei der BStU notwendig wäre. Geltendes Recht müsste also umgangen werden. Mit der Novellierung des StUG im Jahr 2006, der auch die FDP zugestimmt hat, wurde die Möglichkeit der Regelanfrage im öffentlichen Dienst auf bestimmte herausgehobene Funktionen und Ämter beschränkt. Ursprünglich war die Regelanfrage auf 15 Jahre befristet, d.h. sie wäre Ende 2006 ausgelaufen. Die SPD hat gemeinsam mit CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen beschlossen, die Frist erneut um 5 Jahre (bis 2011) zu verlängern.

Eine Zusammenfassung der Beratungen des Ausschusses für Kultur und Medien zum Antrag der FDP können Sie der /Beschlussempfehlung und Bericht/ des Ausschusses (Drucksache 16/12982) entnehmen, den Sie im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/1612982.pdf finden. Eine Zusammenfassung der Beratungen des Ausschusses für Kultur und Medien zur Novellierung des StUG entnehmen Sie bitte der der /Beschlussempfehlung und Bericht/ des Ausschusses (Drucksache 16/3638), im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/163638.pdf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Struck