Frage an Peter Schowtka von Karin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schowtka,
wie Sie wissen, setzen wir uns seit zwei Jahren für einen ausreichenden aktiven Lärmschutz ein. Lärmvorsorge bei Neubau der Bahntrasse ist sehr wichtig, weil nach dem Bau die Lärmsanierung noch viel schwieriger ist. Wie lautet Ihre Stellungnahme als gewählter Politiker zur Lärmbelastung der Anwohner?
1. Für die Bahn sind die Grenzwerte der 16. BImSchV von 1990 die Planungsgrundlage, obwohl sich die Anzahl der Güterzüge und die Zuggeschwindigkeiten sehr stark erhöht haben.
2. Die errechneten Mittelungspegel sind laut Gesetz maßgebend für die Schallschutzmaß- nahmen. Das sind nicht die Pegel, die wir hören werden, die max. Vorbeifahrpegel der Güterzüge.
3. Bei diesem Projekt wird auf den von den Politikern einst festgelegte Schienenbonus nicht verzichtet. Ist der von dieser hoch frequentierten Strecke ausgehende Lärm nicht ebenso belästigend wie der Straßenverkehrslärm? Auch bei Extremsituationen beruft sich die DB grundsätzlich auf den Schienenbonus von 5 dB(A).
4. Die vorgesehenen Lärmschutzwände bringen gerade mal eine Einsparung bei den errechneten Mittelwerten von 6 dB(A). 10 dB(A) weniger Lärm bedeuten, dass das gefühlte Lärmempfinden sich halbiert. Also bedeuten die 6 dB(A) nur etwa ¼ weniger empfundenen Lärm. Auf Alternativlösungen sowie auf spätere Messungen vor Ort wird seitens der DB verzichtet.
5. Wir Privatleute erleben zur Verschlechterung unserer Lebensqualität gleich eine zweifache kalte Enteignung:
- durch die Wertminderung unserer Grundstücke verlieren wir unverschuldet einen Teil unserer Altersvorsorge
- außerdem sind die Guthabenzinsen beim Sparen meistens niedriger als die aktuelle Inflation.
6. Die DB plant bis 2020 das viele Jahrzehnte alte und technisch völlig überholte Bremssystem beim Güterwagenpark auf neue Technik umzurüsten. Wäre das nicht für alle europäischen Güterwagen erforderlich?