Antwort von Peter Schlegel
DIE LINKE
• 20.08.2013

(...) Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung und verdreht die Beweislast. Die Datenspeicherung ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. (...)

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