Frage an Peter Schlegel von Wolfgang S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schlegel,
die gegenwärtige NSA-Abhöraffaire hat dazu geführt, dass das Thema Datenschutz und das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung stark in der öffentlichen Diskussion steht.
Auch das Thema „Vorratsdatenspeicherung“ wurde durch diese internationale Bespitzelungsaffaire wieder in den Fokus der Bürger gerückt und wir lebhaft diskutiert.
1. Sind Sie der Meinung, dass die Bürger ausreichend über die Bedeutung und Zweck, Dauer und den Inhalt der Vorratsdatenspeicherung informiert sind?
2. Sollte dies (Frage 1) Ihrer Meinung nach nicht der Fall sein: was kann die Politik unternehmen, um die Bevölkerung entsprechend zu informieren.
3. Wie ist ihre persönliche Meinung zur Vorratsdatenspeicherung?
Vielen Dank für ihre Fragen. Leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten, Entschuldigung.
zu 1. Es braucht dringend mehr Aufklärung über die Datensammelleidenschaft unserer Behörden.
zu 2. Ich sehe es als Aufgabe der Politik über das rechtsstaatliche Vorgehen zu wachen und Verstösse gegen die Datenschutzgesetze öffentlich zu machen.
zu3. Es kann nicht sein daß Bürger unter Generalverdacht gestellt werden und fortlaufend bespitzelt werden. Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung und verdreht die Beweislast. Die Datenspeicherung ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Bisher ist es Politik und Behörden nicht gelungen darzustellen dass das Sammeln von Daten auf Verdacht auch nur zu einer Verhinderung einer Straftat beigetragen hat.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Schlegel