Frage an Peter Rzepka von Sebastian J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Rzepka,
wie stehen Sie zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und deren rechtlicher Gleich- bzw. Ungleichstellung zur Ehe, z.B. der Ungleichbehandlung bei der aktuellen Erbschaftssteuerreform?
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian John
Sehr geehrter Herr John,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur rechtlichen Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften, unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erbschaftsteuerreform.
Als Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages bin ich stets der Auffassung gewesen, dass angesichts der bestehenden gegenseitigen Unterhaltspflichten der Eingetragenen Lebenspartner Entlastungen bei der Besteuerung der Erbschaften erforderlich sind. Diese Position habe ich auch in Diskussionen mit anderen Finanzpolitikern über die Reform stets vertreten.
Deshalb begrüße ich es, dass im Rahmen der Reform für eine Reihe von Verbesserungen -- beispielsweise ein höherer persönlicher Freibetrag und die Privilegierung des selbst genutzten Wohneigentums für den überlebenden Lebenspartner -- eine parlamentarische Mehrheit erreichbar war. Für eine Einbeziehung der Lebenspartner in die Steuerklasse I bestand aufgrund von Vorbehalten in der Koalition wie auch in der Bevölkerung zum jetzigen Zeitpunkt keine Mehrheit.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Peter Rzepka