Frage an Peter Rzepka von Michel K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Rzepka,
ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich mit Informationen über die Verwendung der Steuereinnahmen , die durch die MWST-Erhöhung eingenommen wurden, versorgen könnten. Ebenso wäre ich für eine Auskunft über die bisherige Verwendung der "Solidaritätsabgabe" dankbar.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Michel Krause
Sehr geehrter Herr Krause,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Mai zu den Themen „Mehrwertsteueraufkommen“ und „Solidaritätszuschlag“.
Steuern werden im Gegensatz zu Beiträgen und Gebühren erhoben, ohne dass ihnen eine konkrete Gegenleistung gegenüber steht. Ihr Aufkommen fließt als Einnahme in den Haushalt der die Steuer erhebenden Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Kommune) und wird für die Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben verwendet. Eine Zweckbindung von einzelnen Steuern an bestimmte Staatsaufgaben ist nicht zulässig.
Der Solidaritätszuschlag, der sowohl in West- als auch in Ostdeutschland erhoben wird, ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu. Er wird für allgemeine hoheitliche Aufgaben verwandt. Die Finanzierung konkreter Projekte kann ihm nicht zugeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Peter Rzepka