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Peter Rzepka
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Frage von Sebastian J. •

Frage an Peter Rzepka von Sebastian J. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Rzepka,

natürlich stellt der Terrorismus eine gewichtige Bedrohung dar. Doch was nützt uns die - auch nicht vollständige, nur erhöhte - Sicherheit, wenn dafür die freiheitlichen, rechtsstaatlichen Prinzipien aufgeweicht werden? Das "BKA-Gesetz" gestattet dem Bundeskriminalamt, praktisch alle Bereiche des Lebens einer Person auszuspähen, nicht zuletzt durch die Tk-Überwachung. Dabei reicht es, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", daß dadurch ein schweres Verbrechen verhindert werden könnte. Was wird dann aber aus der Unschuldsvermutung und "in dubio pro reo"? Zwar kann ein Gericht im Nachhinein urteilen, daß die Annahme doch nicht gerechtfertigt war, der Schaden - beispielsweise durch die Kündigung des Arbeitgebers aufgrund von Nachfragen, ob die Person nicht ein Terrorist sein könnte, sich irgendwie auffällig verhalten würde, etc. - ist dann jedoch bereits geschehen und kaum wiedergutzumachen. Denken Sie, daß Sicherheit über alles geht, oder wie wollen Sie den Schutz der Unschuldigen sicherstellen?

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian John

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr John,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 4. Dezember, in der Sie Ihre Besorgnis über das geplante Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt begründen.

Mit dem BKA-Gesetz soll das Bundeskriminalamt wichtige Instrumente zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erhalten. Das ist unabdingbar, nachdem diese Aufgabe mit der Föderalismusreform I dem Bund übertragen worden ist. Damit darf künftig auch das BKA Mittel wie die Rasterfahndung oder die Onlinefahndung nutzen, die der Polizei auf Länderebene bereits seit langem zur Verfügung stehen. Dies ist im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.

Und selbstverständlich gilt: Auch bei der Bekämpfung gefährlicher Terroristen müssen die strengen Richtlinien unseres bewährten Rechtsstaates gewahrt bleiben. Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass die Maßnahmen des BKA vorab von einem Richter genehmigt werden müssen. Nur bei "Gefahr im Verzug" kann das BKA -- außer bei der Online-Durchsuchung, die immer der Zustimmung durch einen Richter bedarf -- die notwendigen Maßnahmen sofort ergreifen und muss diese dann aber im Nachhinein von einem Gericht bestätigen lassen. Dieser Richtervorbehalt soll für strengste Kontrolle sorgen.

Sinn dieses Gesetzes ist, unsere Bürger und unseren freiheitlichen und demokratischen Staat vor Terroristen zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rzepka