Frage an Peter Rzepka von Carola L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Rzepka,
wir erhalten auch die SED-Opferrente und sind jetzt sehr unsicher, ob diese auf das ALG II angerechnet werden darf oder nicht. Sind die JobCenter darüber informiert oder muss man sich jetzt den Gesetzestext als Nachweis darüber besorgen. Wenn ja, wo bekommt man diesen her? Ich danke Ihnen ganz herzlich im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüssen
Fr. Leipner
Sehr geehrte Frau Leipner,
die SED-Opferrente darf nicht auf das ALG II angerechnet werden. Das ergibt sich aus § 16 Abs.4 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) vom 21.08.2007 ("Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet"). Dieser lautet wie folgt:
"Die Leistungen nach den §§ 17 bis 19 bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt."
Das ist seit dem 29.08.2007 geltendes Recht und wird von den Jobcentern angewandt. Wenn Sie noch etwas tiefer in die Materie einsteigen möchten: Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) finden Sie unter dem Stichwort "Rehabilitierung" sowohl den kompletten Gesetzestext als auch ein 44-seitiges Merkblatt als PDF. Dort werden auf S. 18 als "einkommensabhängige Sozialleistungen" (auf die die SED-Opferrente wohlgemerkt nicht angerechnet werden darf) Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Wohngeld explizit genannt.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Peter Rzepka MdB