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Frage von Maximilian G. •

Frage an Peter Rzepka von Maximilian G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast

Mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage warum Softairwaffen, die eine Geschossenergie von unter 0,5 Joule haben alle verboten werden sollen bzw. als Freie Waffen erklärt werden sollen und nicht das Waffengesetz von 0,08 Joule auf 0,5 Joule angehoben wird, da wenn dies nicht der Fall sein sollte würden tausende von Jugendliche kriminalisiert werden.
Zudem wurden Softairwaffen schon seit drei Jahren durch den BKA Bescheid aus dem Jahre 2004 an Kinder über 14 Jahren vertrieben so, dass wirklich in sehr vielen Kinderzimmern Softairwaffen stehen und durch das Verbot.
Dass das führen von Softairwaffen bzw. Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ein Risko ist ,ist mir bewusst darum steh ich auch voll und ganz hinter einem Verbot für die Führungen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit.

Meine Frage ist nun was sagen Sie dazu wenn tausende von Kinder kriminalisiert werden sofern das Waffengesetz nicht auf 0,5 Joule angehoben wird?

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Griebel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herr Griebel,

vielen Dank für Ihre Email und Ihre Frage. Auch wenn Sie mich mit „Frau Künast“ anreden, möchte ich Ihnen gerne auf Ihre Frage antworten.

Am 18. Januar hat der Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften beraten und an den Innenausschuss überwiesen. Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinwaffen mit dem neuen § 42a WaffG unter Strafe stellen. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Waffen gelten. Da jedoch nur das Führen dieser Anscheinswaffen verboten wird, bleiben sowohl der Erwerb als auch der Transport der erworbenen Waffe in einem Behältnis nach Hause erlaubt.

Der Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes enthält bisher keine Regelung zum Thema Softair-Waffen. Die Koalitionsfraktionen haben sich aber darauf verständigt, noch einmal den Regierungsentwurf zu ändern. Wir wollen, dass auch solche Waffennachbildungen unter das Verbot fallen, aus denen bauartbedingt auch starre Geschosse abgefeuert werden können, denen eine Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule mitgegeben wird.

Wir erfassen damit einen großen Teil der Softair-Waffen und wollen erreichen, dass diese aus dem öffentlichen Straßenbild zurückgedrängt werden. Das ist geboten, weil von ihnen nicht unerhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Deren Ächtung ist auch unter präventiven Gesichtspunkten notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rzepka