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Frage von Dominik B. •

Frage an Peter Rzepka von Dominik B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Kollege Rzepka,

Sie antworten grade auf eine Frage eines Bürgers: "Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt." und diese Antwort geben Sie im Internet. Sind Sie Terrorist und benutzen Sie das Internet als "Tatvorbereitungswaffe" [Antwort vom 24.8.2007, Anm. d. Red.]? Sind Sie ein Täter, der schwere Straftaten begeht?

Wenn Ihre Antwort auf meine beiden Fragen "Nein" lauten sollte (wovon ich ganz schwer ausgehe): Warum schreiben Sie so einen (auch noch aus anderer Quelle kopierten) Blödsinn, wie in Ihrer vorherigen Antwort?

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dominik Boecker
Rechtsanwalt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Rechtsanwalt Boecker,

Gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 25.08.07.

Als Anwalt mit dem Interessensschwerpunkt „Internetrecht“ wird Ihnen bekannt sein, dass das Internet kriminellen Zwecken dient. Es ist bekannt, dass das Internet von bestimmten Gruppierungen zur gezielten Vorbereitung von Straftaten genutzt wird: z.B. finden sich im Internet Bombenbauanleitungen und ähnliche Inhalte. Daher kann ich mich Ihrer Kritik nicht anschließen – zumal das Wort „Blödsinn“ aus der Feder eines Kollegen verwundert.

Zu dem Vorwurf, die Antwort sei aus anderer Quelle kopiert:

Es wird im Internet von Ihrem Kollegen J.Melchior dazu aufgerufen, zwei standarisierte Fragen an Bundestagsabgeordnete zu stellen. Wegen der Vielzahl von Anfragen desselben Inhalts macht es Sinn, bei der Beantwortung auf den Sachverstand von Fachkollegen der eigenen Fraktion zurückzugreifen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass ich als Steuerjurist meinen Schwerpunkt auf die Finanz- und Steuerpolitik gelegt habe.

Selbstverständlich beantworte ich die Mehrzahl der Anfragen selbstständig und lasse meinen eigenen Standpunkt einfließen. Daher möchte ich Sie abschließend darauf hinweisen, dass meine persönliche Meinung ganz deutlich aus der Antwort vom 24.08. hervorgeht: „Der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sowie ihres verfassungsrechtlich abgesicherten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung müssen in der Abwägung mit den Sicherheitsinteressen unserer Gesellschaft ihren hohen Rang behalten.“

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rzepka MdB