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Frage von Erich F. •

Frage an Peter Rzepka von Erich F. bezüglich Innere Sicherheit

Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?

Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Finsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Online-Durchsuchung. Unter diesem Begriff versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, den ich aus folgenden Gründen befürworte:

Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online-Durchsuchung nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden.

Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen. Deshalb muss jetzt eine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden. Der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sowie ihres verfassungsrechtlich abgesicherten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung müssen in der Abwägung mit den Sicherheitsinteressen unserer Gesellschaft ihren hohen Rang behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rzepka MdB