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Peter Rzepka
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Frage von Markus H. •

Frage an Peter Rzepka von Markus H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Rzepka,

Danke für Ihre (wenn auch recht späte) Antwort.

Ich möchte Sie allerdings gerne nochmal nach IHREM Standpunkt zum Thema Patente auf Züchtungen fragen.
Sie haben zwar auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 98/44/EG und einen enstprechende Antrag der CDU/CSU Fraktion verwiesen (die beide im übrigen nicht gerade sehr aktuell sind), was in meinen Augen aber noch lange nicht Ihrem Standpunkt entsprechen muß.
Insbesondere hätte ich gerne gewußt wie Sie zum Thema "Umgehung der EU-Richtlinie durch die Industrie" und die entsp. sich daraus ergebende Abhängigkeit der Bauern von den entsprechenden Konzerne (beides entsp. im Artikel auf den ich verwiesen habe erwähnt) stehen und was Sie gegebenfalls dagegen tun wollen.

Vielen Dank.

MfG
M. Hammerl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hammerl,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zum Thema „Patente auf Züchtungen“. Sie fragen nach meinem Standpunkt, der deckungsgleich mit den in der letzten Antwort dargelegten Positionen ist (was meiner Meinung nach auch daraus hervorgeht). Die in verschiedenen deutschen Gesetzen niedergelegten ethischen Grundsätze müssen auch für Biopatente gelten. Danach bleiben Pflanzensorten und Tierrassen vom Patentschutz ausgeschlossen.

Des Weiteren werfen Sie die Frage nach einer „Umgehung der EU-Richtlinie durch die Industrie“ und der sich daraus ergebenden „Abhängigkeit der Bauern“ auf. Für eine „Umgehung der Richtlinie durch die Industrie“ kann ich in dem von Ihnen angegebenen Artikel keinen konkreten Anhaltspunkt finden. Vielmehr geht es in dem Artikel „Wie der Brokkoli die Welt verändert“ um die Erteilung eines Patents auf Brokkoli, die daraus eventuell resultierenden Konsequenzen und den darauf erfolgten Einspruch vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts.

An dieser Stelle möchte ich Sie auf unterschiedliche Zuständigkeiten aufmerksam machen. Die Kontrolle der Einhaltung von EU-Richtlinien obliegt der Europäischen Kommission ( zu finden unter: http://ec.europa.eu/index_de.htm ), nicht den Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Der im Artikel erwähnte Einspruch richtet sich gegen das im Jahr 2002 vom Europäischen Patentamt erteilte Patent EP 1069819, oder auch „Brokkoli-Patent“. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts, die über den Einspruch zu entscheiden hat, ist ein unabhängiges Gremium und allein dem Europäischen Patentübereinkommen unterworfen. Als Mitglied des Deutschen Bundestages kann ich in laufende Einspruchsverfahren vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts nicht eingreifen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rzepka