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Peter Rzepka
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Frage von Markus M. •

Frage an Peter Rzepka von Markus M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Rzepka,

als Privatpilot habe ich vorgestern die Aufforderung erhalten, meine zweijährliche Zuverlässigkeitsüberprüfung - kostenpflichtig - zu beantragen. Andernfalls würde man mir die Lizenz entziehen.

Nun ist mir durchaus bewußt, dass ich als Führer eine Luftfahrzeuges, insbesondere mit Blick auf die Attentäter des 11. September, eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit darstelle und stimme dieser notwendigen Maßnahme natürlich ohne Einschränkung zu. Wenn ich die jüngsten Ereignisse in Großbritannien rekapituliere, dann sollte das selbstverständlich auch für Mediziner und Polizisten gelten. Als Patient bin ich seither etwas unsicher und wenn ich mir das Unheil ansehe, das sogar einzelne Schwestern anrichten können, dann werden Sie sicherlich verstehen, dass ich gerne wissen würde, wann Mediziner endlich einer entsprechenden Zuverlässigkeitsüberprüfung unterworfen werden.

Bei Polizisten gehe ich davon aus, dass dies bereits gängige Praxis ist.

Sicherlich wäre es zu kurz gedacht, die Überprüfung nur auf diese drei Gruppen zu beschränken. Welchen Schaden kann ein amoklaufender Ozeanriese anrichten oder ein fanatischer Busfahrer? Von Lokführern möchte ich hier gar nicht sprechen.

Konkret: Ist beabsichtigt, die Zuverlässigkeitsprüfung auch auf andere, potentiell gefährliche Gruppen auszudehnen und wenn ja, wann darf ich damit rechnen?

Als persönliche Anmerkung möchte ich die Anregung hinterlassen, dass bitte daran zu denken ist, dass ein Privatpilot gleichzeitig auch Führer eines Sportbootes sein kann und eventuell eine Anerkennung der allgemeinen Zuverlässigkeit über Fahrzeugtypen hinweg möglich sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

M. Maier

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Sehr geehrter Herr Maier,

ich möchte mich zunächst für Ihre Frage bedanken. Sie wollen wissen, ob eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, die für Piloten seit Anfang des Jahres 2005 Pflicht ist, auch bei anderen Personen- bzw. Berufsgruppen angedacht ist.

Es werden momentan keine Überlegungen angestellt, eine Zuverlässigkeitsprüfung auf andere Gruppen auszudehnen. Nach den Erfahrungen der Anschläge am 11. September 2001 liegt es im allgemeinen Interesse, insbesondere die Zuverlässigkeit des Führers eines Luftfahrzeuges zu überprüfen. Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSig) sieht daher im § 7 eine obligatorische Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestimmte Personengruppen im Luftverkehr vor.

Angesichts drohender Terrorgefahren ist es sicherlich richtig, Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Personengruppen mit besonderem Gefahrenpotenzial durchzuführen. Allerdings müssen dabei die mögliche Gefährdung und der Aufwand der Überprüfung im Verhältnis stehen, d.h. das rechtstaatliche Verhältnismäßigkeitsprinzip muss gewahrt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rzepka