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Peter Rzepka
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Frage von Sabine S. •

Frage an Peter Rzepka von Sabine S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rzepka,

der Bundestag wird sich demnächst mit dem Thema Patientenverfügungen befassen. Welche Position vertreten Sie zu diesem Thema?

Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen

Sabine Schermele

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schermele,

vielen Dank für ihre Anfrage bezüglich der viel diskutierten Frage der Patientenverfügung.

Über eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung ist bereits in der letzten Legislaturperiode diskutiert worden. Zur Einbringung von Gesetzentwürfen und einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren ist es wegen der vorzeitigen Auflösung des 15. Deutschen Bundestages nicht mehr gekommen. Im Koalitionsvertrag vom 18.11.2005 haben die Koalitionspartner der Großen Koalition aber vorgeschlagen, die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung in der 16. Wahlperiode fortzuführen und abzuschließen.

Die CDU/CSU-Fraktion wird – wie auch die SPD – keinen Fraktionsentwurf einbringen. Stattdessen wird es zu einem Gesetzgebungsverfahren aus der Mitte des Bundestages auf der Grundlage von sog. Gruppenanträgen kommen. Diese können (nach Art. 76 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 76 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) von einer Gruppe von mindestens 5 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages – auch fraktionsübergreifend – eingebracht werden.

Zwei fraktionsübergreifende Gruppenanträge stehen zur Entscheidung an. Die Anträge unterscheiden zwischen einer eingeschränkten und unbeschränkten Verbindlichkeit der Verfügung. Während der Antrag aus den Reihen der SPD-Fraktion eine Patientenverfügung als im Kern stets verbindlich ansieht, sieht der Antrag aus den Reihen der Union eine grundsätzlich nur eingeschränkte Verbindlichkeit der Patientenverfügung vor.

Die entscheidende Problematik der Anträge besteht in der Abwägung zwischen dem hohen Gut des Schutzes des Lebens und der Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen. Insbesondere deswegen wurde auf Fraktionsanträge verzichtet, um die freie Gewissensentscheidung jedes einzelnen Mitglieds des Bundestages hervorzuheben.

Ich sehe die Patientenverfügung als wichtige und sinnvolle Maßnahme, um dem Willen des Patienten angemessene Geltung zu verschaffen und schließe mich prinzipiell Regelungen an, die sich inhaltlich an Vorschlägen der Enquete-Kommission des Bundestages Ethik und Recht der modernen Medizin orientieren (wie bei dem Gruppenantrag aus den Reihen der Union). Sie sehen vor, die Gültigkeit von Patientenverfügungen auf bestimmte Fälle zu beschränken, was in der Praxis zumindest solche Krankheiten beträfe, die einen unumkehrbar tödlichen Verlauf nehmen. In anderen Fällen muss ein Kollegium aus Ärzten, Betreuern und Richtern mit gebotener Fachkenntnis und Objektivität über die Behandlung mit befinden.

Der Entwurf aus der Union respektiert und stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, indem auch dann, wenn er selber nicht mehr entscheidungsfähig ist, die im Voraus in einer Patientenverfügung getroffenen eigenen Anordnungen verbindlich und vom Arzt und Betreuer zu befolgen und umzusetzen sind. Er zielt auf eine Klarstellung der Rechtslage und die Schaffung von Verhaltenssicherheit für alle Beteiligten (Patienten, Ärzte, Betreuer/Bevollmächtigte, Angehörige, Pflegepersonen und Gerichte) und ein praktikables Verfahren, das Irrtum und Missbrauch ausschließt, ohne bürokratische Prozeduren zu errichten. Der Unionsentwurf respektiert die Entscheidung eines Betroffenen gegen lebensverlängernde Maßnahmen im Sterben, ohne die Grenzen zu aktiver Sterbehilfe zu verwischen. Insofern stellt er eine sorgfältig ausgearbeitete, solide Diskussionsgrundlage dar.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Peter Rzepka