Frage an Peter Rzepka von Klaus E. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Rzepka,
ab 2008 soll eine Regelung gelten, die es bestimmten Fahrzeugen nicht mehr gestattet im Berliner S-Bahninnenring zu fahren. Ich wohne innerhalb dieses Stadtteils und besitze ein betroffenes Fahrzeug (Benziner, bedingt Schadstoffarm C). Wie wird die geplante Regelung für Anwohner der betroffenen Gebiete geregelt? Dürfen wir ab dann nur noch KFZ-Steuer und Versicherung zahlen, aber unsere KFZ nicht mehr fahren? Warum werden eigentlich Benziner mit in diese Regelung einbezogen, obwohl sie keinen Ausstoss von Feinstaub erzeugen, diese Feinstaubbelastung ist aber die Begründung zur Einführung der neuen Regelung? Mit welchen Restriktionen ist denn noch für Autofahrer zu rechnen?
Wenn ich alles richtig verstehe, darf ich mein Auto nur noch ausserhalb des S-Bahnrings nutzen, also weitab von meiner Wohnung - eine wahrhaft bürgerfreundliche Neuerung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Eschenhorn
Sehr geehrter Herr Eschenhorn,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umweltzone.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Luftqualität in den Städten spürbar zu verbessern und die Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren. Daher gilt seit dem 1. Januar 2005 die so genannte „Feinstaub-Richtlinie“. Um diese Richtlinie einhalten zu können und die Luftqualität zu verbessern, hat die Bundesregierung eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Diese sieht die Schaffung so genannter Umweltzonen vor, in denen nur Fahrzeuge verkehren dürfen, die über eine moderne Abgasreinigung verfügen. Gekennzeichnet werden diese mit unterschiedlichen Plaketten. Die Verordnung tritt 2008 in Berlin in Kraft und sieht die Schaffung einer Umweltzone im Bereich des Berliner S-Bahnrings vor. Der Senat setzt somit Europa- und Bundesrecht um.
Betroffen von der Verordnung sind insbesondere Dieselfahrzeuge, da sie eine hohe Rußemission aufweisen. Allerdings wurde die Verordnung auch auf Benziner ausgeweitet, die keinen geregelten Katalysator (oder einen der ersten Generation) besitzen. Diese Fahrzeuge stoßen zwar fast keinen Feinstaub aus, belasten die Luft allerdings mit gasförmigen Schadstoffen, wie etwa Stickoxiden, die den Sommersmog fördern. Ohne Nachrüstung von Rußfiltern, bzw. Katalysatoren dürfen diese Kraftfahrzeuge nicht in der Umweltzone verkehren.
Auf Anfrage des Mitglieds des Abgeordnetenhauses von Berlin, Rainer Ueckert (CDU), zu Ausnahmeregelungen teilte die Senatsverwaltung mit, dass „Ausnahmeregelungen … nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung erteilt werden. Der mögliche Rahmen für Ausnahmen wird derzeit abgestimmt.“ Nähere Informationen zu den Ausnahmeregelungen werden „im ersten Quartal 2007 über die Presse und im Internet bekannt gegeben.“
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Das Ziel der Verordnung – saubere Luft für eine bessere Lebensqualität in unserer Stadt – liegt in unser aller Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Rzepka