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Peter Rzepka
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Frage von Malte P. •

Frage an Peter Rzepka von Malte P. bezüglich Verkehr

1.
Wie stellen Sie sich die Zukunft des Flughafens Tempelhof vor?

2.
Was halten Sie vom FLugverbot über der Berliner City?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Priesmeyer,

vielen Dank für Ihre Mail, die von Kandidatenwatch an uns weitergeleitet worden ist.

Zu Ihrer ersten Frage:
Der innerstädtische Flug­hafen Tempelhof ist als Standort für Geschäftsreiseverkehre, Re­gionalverbindungen und Teile der Flugbereitschaft des Bundes eine sinnvolle Ergänzung zu BBI in Schönefeld und die größtenteils leerstehenden Gebäude könnten für die konzentrierte Unter­bringung von Bundesbehörden genutzt werden. Zumindest bis zur Fertigstellung von BBI sollte der Flughafen Tempelhof für den Flugverkehr offen gehalten werden, da den Flugkapazitäten von Tempelhof in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung von BBI eine wichtige Rolle zukommt. Im Übrigen ist das Datum der Inbetriebnahme von BBI ungewiss, weil weder die Finanzierung noch die planungsrechtlichen Grundlagen gesichert sind. Die zur Begründung der vorzeitigen Stilllegung Tempelhofs geltend ge­machten Verluste in Höhe von etwa 16 Millionen Euro im Jahr sind nie belegt worden. Bis heute werden die Zahlen unter Verschluss gehalten. Nach meinen Recherchen re­sultieren die Ver­luste nicht aus dem Flugbetrieb, sondern vor allem aus dem Gebäudeleerstand. Seit Jahren wird eine stärkere Vermietung der Immobilie durch nicht marktgerechte Miet- und Pachtpreise verhindert, um mit dem Argument von betriebswirtschaftlichen Verlusten eine Schließung zu betreiben. Dabei ist ganz offensichtlich nicht geklärt, was mit der denkmalgeschützten Flughafenanlage nach Schließung geschehen soll. Der Steuerzahler würde noch über Jahre hinweg mit den Verlusten der im Eigentum des Bundes und des Landes Berlin stehenden Immobilie Tempelhof belastet. Dabei liegen tragfähige Konzepte für eine Nutzung der Immobilie Tempelhof vor. Beispielhaft zu nennen ist das Konzept, Tempel­hof als Check-In Terminal für BBI und als innerstädtischen Flughafen für kleine Flugzeuge zu nutzen. Darüber hinaus liegen Angebote von Fluggesellschaften vor, den Flughafen Tempel­hof in Eigenregie zu betreiben. Möglich ist auch, Teile der Flugbe­reit­schaft des Bundes zum regie­rungsna­hen Standort Tempelhof zu verlagern. Die überwiegend bundeseigenen Gebäude des Flughafens Tempelhof sind schließlich auch ein geeig­neter Standort für Behörden des Bundes, z.B. im Rahmen der aus meiner Sicht notwendigen Verlagerung weiterer Ministerien von Bonn nach Berlin. Wie Sie sehen, der Flughafen Tempelhof hat Zukunft, auch wenn das der Berliner Senat noch nicht begriffen hat.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Grundsätzlich ist es richtig, wenn über dem Regierungsviertel wie in anderen Hauptstädten (Paris, Rom, London, Washington) Flugverbotszonen eingerichtet werden. Es wäre allerdings hilfreich gewesen, wenn die rot-grüne Bundesregierung bevor sie das Flugverbot ausspricht, sich in den Ländern umgeschaut hätte, die solche Flugverbote bereits haben. Selbstverständlich sind dort solche Regelungen mit Ausnahmetatbeständen versehen, die es – mit strengen Sicherheitsvorkehrungen verbunden – kommerziellen Berufsfliegern erlaubt, die Flugverbotszonen zu durchfliegen. Um solche Ausnahmetatbestände muss auch die Flugverbotsregelung in Berlin ergänzt werden. So ist es z. B. dringend erforderlich, dass sog. Verkehrsflieger weiterhin die Möglichkeit erhalten, den fließenden Verkehr der Hauptstadt von der Luft aus zu überwachen und Meldungen über Verkehrsstockungen an Rundfunksender und die Polizei übermitteln zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Rzepka