(...) Für die bautechnische Gestaltung des Projekts Stuttgart 21 sind neben den Gesetzen und Verordnungen die anerkannten Regeln der Technik sowie die durch das EBA festgelegten Technischen Baubestimmungen (ELTB) zu beachten. Dies umfasst nicht nur Vorschriften für Eisenbahntunnel, sondern auch solche für unterirdische Verkehrsstationen. (...)
(...) Die Strecke 4861 (Anbindung des Flughafens Stuttgart) wurde seinerzeit für einen artreinen Betrieb mit Stadtschnellbahnfahrzeugen geplant und gebaut. Daher konnten die gemäß * 10 Abs. (...)
(...) Im vorliegenden Fall hat das BMVBS nach eingehender Prüfung der Unterlagen, die die DB Netz AG zu ihrem Antrag auf Zulassung von Ausnahmen zu den Regelungen der EBO vorgelegt und den Sicherheitsnachweis geführt hat, nunmehr seine Zustimmung erteilt. Es hat diese Ausnahmen mit Maßgaben zur Berücksichtigung der besonderen Umstände insbesondere in den Tunnelabschnitten verbunden, die die DB Netz AG bei Inanspruchnahme der Ausnahmen zu erfüllen hat. (...)
(...) Die Kostensteigerungen von 865 Millionen Euro setzen sich laut DB AG aus Preissteigerungen, die sich seit 2004 ergeben haben, in Höhe von rund 200 Millionen Euro und 665 Millionen Euro Mehrkosten für den Tunnelbau, den Bahnkörper und Erdbau wie beispielsweise Einschnitte, Dämme und Kabeltiefbau, den Bau von Brücken und Stützbauwerken sowie den Bereich Oberbau und Eisenbahntechnik zusammen. Zum letztgenannten zählt unter anderem die moderne Technik zur Zugsteuerung, European Train Control System (ETCS). (...)
(...) Die Strecke 4861 (Anbindung des Flughafens Stuttgart) wurde seinerzeit für einen artreinen Betrieb mit Stadtschnellbahnfahrzeugen geplant und gebaut. Daher konnten die gemäß 10 Abs. (...)