Frage von Rudolf T. • 05.04.2013
Antwort von Peter Ramsauer CSU • 08.04.2013
Sehr geehrter Herr Tegelaar,
Sehr geehrter Herr Tegelaar,
(...) ein generelles Überholverbot für Lkw insbesondere auf zweispurigen Autobahnen halten Bund und Länder übereinstimmend nicht für sinnvoll. Die Geschwindigkeit würde durch das am langsamsten fahrende Fahrzeug begrenzt, was in der Praxis zu riskanten Überholmanövern führen würde. (...)
(...) Die geänderten, geschlechterneutralen Formulierungen in der neuen StVO führen nicht zu einer Umbenennung oder Änderung von Verkehrszeichen. Ihre Befürchtungen, dass der Steuerzahler hierdurch mit Kosten belastet würde, sind also unberechtigt. (...)