Frage an Peter Ramsauer von Werner K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer
Die Wochenendausgabe der Fränkischen Landeszeitung berichtet darüber, dass das Bundesverkehrsministerium geplante Kreisverkehre im Bereich B 14 Ansbach-Katterbach kategorisch ablehnt. Ich beglückwünsche ihr Ministerium zu diesem Entschluss!
Alle bisher in der Öffentlichkeit diskutierten und verworfenen Planungen haben anscheinend nur den Grund, sicherheitsrelevanten Wünschen der US-ARMY im Bereich des Flugplatzes und der Kasernen Ansbach-Katterbach zu entsprechen und das neue Ghetto – die Wohnsiedlung für das ARMY-Gefolge auf dem Urlas - bequemer erreichbar zu machen.
Alle Planungen haben so offensichtlich militärischen Charakter.
Für den rein zivilen Autoverkehr ist der derzeitige Streckenverlauf der B 14 mit Ausnahme der witterungsbedingten Schlaglöcher ohne jede Änderung durchaus noch auf Jahre hinaus ausreichend und Unfallschwerpunkte waren bisher keine vorhanden
Meine Frage dazu:
Sind Sie als Verkehrsminister dazu bereit, weitere Millionen des deutschen Steuerzahlers für diese zum Bundesprojekt aufgewerteten Straßenbaumaßnahmen bereitzustellen?
Werner Kopper
Sehr geehrter Herr Kopper,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern beantworten möchte.
Mit dem Umbau der Knotenpunkte im Zuge der vierstreifigen B 14 zwischen Ansbach und der Staatsstraße 2246 beabsichtigt die bayerische Straßenbauverwaltung die schwierigen Verkehrs-verhältnisse in diesem Bereich zu verbessern. Der Bund befürwortet das planerische Anliegen angesichts der vorhandenen unfallträchtigen Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich. Dies geschieht auch im Hinblick auf die zusätzlich zur allgemeinen Verkehrsentwicklung hinzukommenden Verkehre, die sich durch die von Ihnen angesprochene bereits in Bau befindliche US-Ansiedlung am Urlas ergeben werden und einer verkehrssicheren und leistungsfähigen Anbindung bedürfen. Die Planung erfolgt jedoch nicht aus militärischen sondern aus verkehrlichen Gesichtspunkten.
Für die von der bayerischen Straßenbauverwaltung ursprünglich favorisierte Lösung mit einem höhenfreien Knotenpunkt wurde zur Schaffung des Baurechts am 10.05.2010 ein Planfeststel-lungsverfahren eingeleitet. Nachdem der Stadtrat der Stadt Ansbach die vorgelegte Planung aus verschiedenen Gründen abgelehnt hat, hat die bayerische Straßenbauverwaltung dies zum Anlass genommen, die bisherige Planung zu überdenken und verschiedene Varianten in die Überlegung einbezogen.
Sehr geehrter Herr Kopper,
ich bin zuversichtlich, dass sich insgesamt eine ausgewogene Lösung finden wird mit der an der B 14 östlich von Ansbach nachhaltig eine Verbesserung der Verkehrssicherheit eintreten kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer