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Peter Ramsauer
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Frage von Alina G. •

Frage an Peter Ramsauer von Alina G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

jeder Häuslebauer schließt Verträge mit Festpreisen ab, damit nicht die doppelten Baupreise entstehen können, weil er sie nicht bezahlen könnte.

Mit welchem Recht schließen öffentliche Stellen Verträge ab, die Kostenexplosionen ermöglichen, zu Lasten der Bevölkerung, des Souveräns?

Ich als Teil des Souveräns fordere Sie auf, dafür zu sorgen, dass dies künftig unterbleibt.

Wie stehen Sie zu dieser Frage?

Zusatzfrage: Wir Herr Geisler auch die Möglichkeit haben, ERNSTHAFT zu VERMITTELN, d.h. ist die Entscheidung Stuttgart21 ja oder nein für den Verhandler Geisler MÖGLICH?

Danke!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Gruber,

vielen Dank für ihre Anfrage zu Kostensteigerungen bei öffentlichen Bauaufträgen, ganz besonders im Schienenwegebau.

Meinen Ausführungen möchte ich voranstellen, dass dem Bund gemäß Art 87e Abs. 4 GG die Verantwortung für den Ausbau und den Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes obliegt. Diese Infrastrukturverantwortung wird konkretisiert durch das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) und durch die auf seiner Grundlage geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen für den Ausbau und den Erhalt des Netzes. Der Bund finanziert die Bedarfsplanprojekte auf der Grundlage der mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen. Die privatwirtschaftlich organisierten EIU üben die Bauherrenfunktion bei Investitionsmaßnahmen aus. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft den zweckentsprechenden Einsatz der Bundesmittel.

Bei der von Ihnen angesprochenen Projekte des Aus- und Neubaus von Schieneninfrastruktur handelt es sich durchgängig um Großprojekte, deren Risiken gerade zu Anfang der Planung nur schwer eingeschätzt werden können. Ich kann Ihnen sagen, dass jedes Projekt ein Unikat ist und insofern sind Erfahrungswerte nicht eins zu eins auf andere Projekte übertragbar. In topografisch schwierigen Lagen ist die Gefahr von unvorhersehbaren Baugrundrisiken trotz sorgfältiger Voruntersuchungen auch während der Bauzeit gegeben. Dazu kommt, dass Projekte dieser Größenordnung meist in einem sehr langen Zeitraum realisiert werden, so dass allein die allgemeinen Baupreissteigerungen ein erhebliches Kostenmehrungsrisiko in sich bergen. Baupreissteigerungen sind kein spezielles Problem von Schieneninfrastrukturprojekten, sondern sie sind eine generelle Erscheinung lang laufender Bauvorhaben.
Festpreisvereinbarung würden allerdings bei dieser Konstellation dazu führen, dass der Auftragnehmer die Projekte durch einen pauschalen Risikoaufschlag von vornherein verteuern würde.

Sehr geehrte Frau Gruber,
auf die Schlichtungsverhandlungen zu Stuttgart 21, die Sie ebenfalls ansprechen, hat der Bund keinen Einfluss. Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung.

Es würde mich freuen, wenn es mir gelungen ist, Ihnen nachvollziehbar die Sachverhalte zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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