Frage an Peter Ramsauer von Klaus B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Hr. Dr. Ramsauer,
ich habe Auszüge aus Ihrer Rede zu Stuttgart 21 gehört ..
Wann konkret kommt die wichtigere Neubaustrecke Mannheim - Frankfurt, wird die ab 2017 gebaut, auch wenn Stuttgart teurer wird?
Pönalezahlungen, wenn Stuttgart 21 nicht kommt: Wird nicht, wie bei Tollcollect, trotz € 4, 5 Milliarden Schaden für den Steuerzahler, eigentlich nichts rauskommen? Das waren sogar private Konsorten. Wenn ich richtig informiert bin, war der Vertrag so kompliziert, das ihn die Beamten unterschrieben, aber garnicht verstanden haben.
Wer trägt persönliche Verantwortung für solche Entscheidungen?
Mit freundlichen Grüssen
Klaus Ballweg
Sehr geehrter Herr Ballweg,
gern möchte ich auf Ihre Frage zur Finanzierung der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main Rhein/Neckar antworten.
Die ICE-Neubaustrecke Rhein/Main Rhein/Neckar ist Bestandteil des Vordringlichen Bedarfs des geltenden Bedarfsplans für die Bundesschienenwege. Über den Zeitpunkt der Realisierung einer im Bedarfsplan enthaltenen Bundesschienenwegemaßnahme entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Rahmen der vom Parlament zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Die zwischen BMVBS und DB AG verabredeten prioritären Projekte hierzu gehört auch die ICE-Neubaustrecke Rhein/Main Rhein/Neckar werden planerisch voran getrieben. Wenn der Planungsfortschritt den Baubeginn und damit den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung erlaubt, wird das BMVBS im Rahmen der dann geltenden Bundeshaushaltslinie über entsprechende Finanzierungsvereinbarungen entscheiden.
Vor diesem Hintergrund kann der genaue Termin der Fertigstellung der Neubaustrecke Rhein/Main Rhein/Neckar nicht benannt werden.
Sehr geehrter Herr Ballweg, des weiteren möchte ich den Sachverhalt zu Stuttgart 21 richtig stellen.
Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag i.H.v. 563,8 Mio. für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der NBS in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Darüber hinaus stellt er die Gesamtfinanzierung der NBS Wendlingen Ulm ab 2016 sicher.
Die Einzelfinanzierungsvereinbarungen zum Bundesanteil an Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen - Ulm wurden im Einvernehmen mit BMF und BRH zwischen Bund und DB AG am 02. April 2009 unterzeichnet. Mit den unterzeichneten Verträgen wurden die Rahmenvereinbarung vom 07.11.1995 sowie das Memorandum of Understanding und Eckpunktepapier vom 19.07.2007 zum Projekt Stuttgart 21 umgesetzt.
gez. Dr. Peter Ramsauer