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Peter Ramsauer
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Frage von Oliver G. •

Frage an Peter Ramsauer von Oliver G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

als Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung damit der Vertreter des Eigentümers der Bahn AG, welche in Stuttgart ein Vorhaben plante und dies nun umzusetzen begonnen hat, eine Frage.
Ihnen ist sicherlich nicht bekannt, dass die Hydrogeologische Untersuchung zum Vorhaben von S21 sich nur im Allgemeinen auf die Risiken des ungünstigen Baugrundes im Stuttgartertalkessel bezieht und die verschiedenen Grund und Mineralwässer nach dem Umweltschutzgesetzt schützenswürdig sind.

Die genauen Untersuchungen im Dokument "Untersuchung zur Umwelt Stuttgart 21" sich aber nicht auf die Tieferlegung des Bahnhofes sondern nur auf den Bau einer U-Bahn Linie am Rande im sogenannten Hangfuß bezieht. In dem Dokument heißt es "In die wasserwirtschaftliche Beurteilung der städtebaulichen Neugestaltung des Gleis- und Bahnbetriebsareals wird auch die Neutrassierung der Stadtbahnlinie U15 zwischen Heilbronner Straße und Wolframstraße einbezogen. Die eisenbahntechnischen Projekte wie Tunnel- und Brückenbauwerke, die Tieferlegung des Hauptbahnhofs sowie die S-Bahn-Trassierung bleiben unberücksichtigt"

Der Auftrag für eine Untersuchung der Hydrogeologie und des Baugrundes, zum Schutz der Mineral und Heilquellen, ein weiterer Untertitel des Dokumentes "eine Bestandsaufnahme und Bewertung im Zusammenhang mit der Planung für das Städtebauprojekt "Stuttgart 21" " kam von der Stadt Stuttgart.

Wurde mit dieser Untersuchung das Bauvorhaben "Tieferlegung des Bahnhofes" genehmigt?

Hat die Bahn AG eine Hydrogeologische Untersuchung in dem Teilbereich A3 durchführen lassen?

Wurden die Notwendigen Untersuchungen zum Schutze der Grund-, Mineral- und Heilwässer durchgeführt?

Vielen Dank für Ihre Antwort

O. Guhse

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Sehr geehrter Herr Guhse,

vielen Dank für Ihre Frage zu Stuttgart 21 vom 11. April 2010.
Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Nicht der Bund ist zuständig. Das Land Baden Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. Ich bitte Sie daher Ihre Frage an den Bauherrn, also an die DB AG zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer MdB

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