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Peter Paziorek
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Frage von Peter J. •

Frage an Peter Paziorek von Peter J. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Paziorek!

Mein Name ist Peter Johannleveling. Wie kann es sein, daß eine Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre beschlossen wird, wo doch zigtausende junge Menschen auf der Straße stehen und händeringend nach einem Arbeitsplatz suchen. Ich verstehe das einfach nicht, da muß ein alt und gebrechlicher Mann bis 67 (!) arbeiten. Wie sieht diese Regelung eigentlich in anderen EU-Ländern aus? Wie sehen Sie diese Regelung?

Mit freundlicen Grüßen
Ihr
Peter Johannleveling

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Johannleveling,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02. April 2007, in dem Sie sich gegen die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ausgesprochen haben.

Zu unserem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit gehört die Absicherung der großen Lebensrisiken. Wir wollen die solidarische gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland erhalten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der dritte Lebensabschnitt der Menschen immer länger wird. Die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer steigen kontinuierlich an. Von 1960 bis heute ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer um 70% angestiegen, von damals 10 Jahre auf heute 17 Jahre. Bis zum Jahr 2030 wird die Lebenserwartung um weitere knapp 3 Jahre ansteigen. Daran wird deutlich: Ohne weitere Reformmaßnahmen wird der Rentenbeitrag langfristig die Grenze von 22% deutlich überschreiten. Das können wir den Beitragszahlern nicht zumuten. Um die demographischen Belastungen fair auf die Generationen zu verteilen, haben wir uns deshalb auf eine schrittweise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verständigt. Diese Maßnahme wird von Experten seit Jahren gefordert. In der Anhörung am 26. Februar 2007 hat die weit überwiegende Mehrheit der Sachverständigen die Rente mit 67 ausdrücklich begrüßt.

Auf die Anhebung der Altersgrenze müssen sich die Menschen rechtzeitig einstellen können. Deshalb beschließen wir bereits jetzt die Maßnahme. Die Anhebung wird in kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 beginnen. Sie soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. In vollem Umfang betroffen von der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre werden die Jahrgänge 1964 und jünger sein.

Für Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, wird sich nichts ändern. Diese Personen werden weiter bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte bleibt es bei der Altersgrenze von 63 Jahren, dann allerdings mit höheren Rentenabschlägen. Damit kommen wir ausdrücklich dem Wunsch der Tarifpartner nach mehr Flexibilität nach. Für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können, gibt es die Erwerbsminderungsrenten. Bei diesen Renten wird sich für die allermeisten Versicherten im Vergleich zu heute im Ergebnis nichts ändern. Die langfristige Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze wird auch in anderen europäischen Ländern diskutiert, die vor einer vergleichbaren demographischen Herausforderung ihrer Erwerbsbevölkerungsstruktur stehen.

Ich stimme Ihren Ausführungen insoweit zu, als dass die dargestellten Maßnahmen in einem engen Zusammenhang mit der Entwicklung des Arbeitsmarktes stehen. Sie müssen Hand in Hand gehen mit besonderen Anstrengungen für mehr Beschäftigungschancen insbesondere für ältere Arbeitnehmer. Deshalb müssen sowohl Anreize zur Frühverrentung beseitigt als auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser ergriffen werden. Diesem Ziel dient als erster Schritt das parallel zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz auf den Weg gebrachte Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Paziorek