Frage an Peter Paziorek von Friedrich W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Paziorek,
Die Aufteilung der Regierungstätigkeit zwischen Bonn und Berlin hemmt die Effizienz eine der Bundesrepublik Deutschland als Ganzes dienenden Regierung. Mir ist nicht zu vermitteln, dass Partikularinteressen Vorrang vor gesamtdeutschen Interessen besitzen sollen. Wieso ist den Abgeordneten von Nordrhein-Westfalen diese Einsicht nicht zu vermitteln?
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an mich, in der Sie die Aufteilung des Regierungssitzes zwischen Bonn und Berlin thematisieren. Als nordrhein-westfälischer Bundestagsabgeordneter und stellvertretender CDU-Landesvorsitzender antworte ich Ihnen hiermit gerne.
Das Gesetz zur Regelung der Aufteilung der Regierungstätigkeit zwischen Bonn und Berlin wurde am 26. März 1994 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist immer noch geltende Rechtslage. Darüber hinaus ist das Berlin-Bonn-Gesetz, das eine faire Arbeitsteilung zwischen der ehemaligen und der neuen Bundeshauptstadt festlegt, Teil des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD.
Aus meiner Sicht ergibt sich derzeit keine Notwendigkeit für einen kompletten Regierungsumzug nach Berlin, zumal die Kosten für die Zweiteilung laut Bundesrechnungshof als wirtschaftlicher angesehen werden als ein Komplettumzug.
Da es aber nicht um den Vorrang von Partikularinteressen geht, sondern um die Klärung der Frage nach den tatsächlich anfallenden Kosten, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im vergangenen Jahr einen Bericht über Effizienzpotenziale nebst genauer Kostenübersicht in Auftrag gegeben, der bis Anfang April 2007 erstellt werden soll.
Mit freundlichem Gruß