Frage an Peter Jobst Rolker von Peter B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Herr Rolker!
Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Abgeordneter des neuen Bundestages.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.
Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Broszio
Sehr geehrter Herr Broszio,
für Ihre Frage vom 22.08.2005 vielen Dank.
Den Antrag der FDP-Fraktion des Bundestages vom 14. April 2005 die KFZ-Steuer für Wohnmobile nicht zu erhöhen sondern in einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes klarzustellen, daß es für Wohnmobile bei der Besteuerung nach Gewicht bleibt, stimme ich inhaltlich voll zu!
Der Gesetzesantrag NRW 229/05 geht scheinbar in die richtige Richtung weil er für Wohnmobile eine zulassungsmäßig eigene Eistufung fordert. Die widersprüchliche Diskussion dazu könnte aber sehr leicht zu dem Ergebnis führen, daß die steuerliche Behandlung am Ende doch zu einer höheren Belastung für Wohnmobile führt, da der Gesetzgeber immer wieder versucht über Steuerregelungen ordnungspolitisch einzugreifen. Die FDP will dagegen Bürokratie abbauen und das Steuerecht vereinfachen.
Weiterhin gute Fahrt mit Ihrem Wohnmobil!
Peter Rolker