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(...) Künftig muss also nicht mehr der Medizinstudent, sondern erst der Arzt die Studiengebühren zahlen. Damit wollen wir garantieren, dass jeder – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern - studieren kann. (...)
(...) Künftig muss also nicht mehr der Medizinstudent, sondern erst der Arzt die Studiengebühren zahlen. Damit wollen wir garantieren, dass jeder – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern - studieren kann. (...)
Sehr geehrte Frau Sonn,
ohne Umweg über abgeordnetenwatch.de bin ich für Sie unmittelbar ansprechbar. Einer organisierten Vermittlung bedarf mein Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht.
Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme sind nicht beihilfefähig (§ 4 Abs. 8 BhVO). (...)
Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ist Ausdruck einer starken Demokratie. Die Ausübung des Wahlrechts muss auch künftig auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und Überzeugung beruhen. (...)