Peter Hübner
WASG
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Frage von Thomas W. •

Frage an Peter Hübner von Thomas W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hübner,

mit den grundgesetzlichen Änderungen im Rahmen der Föderalismusreform geht Beamten-Besoldungsrecht in die Länderzuständigkeit über. Hierzu, und zum öffentlichen Dienstrecht, habe ich 3 Fragen:

1. Beabsichtigt die WASG landesspezifische Eingriffe in das Besoldungsrecht (z.B. Absenkung der Besoldungshöhe auf 90% analog zum AnwTV für Tarifbeschäftigte)?
2. Welche Ziele bestehen seitens der WASG hinsichtlich des weiteren Einsatzes der Beschäftigten im Personalüberhang? Wird weiterhin an der Beschäftigungssicherung für Tarifbeschäftigte festgehalten?
3. Welche Positionen vertritt die WASG hinsichtlich der Auswirkungen des Gesundheitsreform auf das beamtenrechtliche Beihilferecht (Stichworte: Gesundheitsfonds, Private Krankenversicherung)?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wagner

Antwort von
WASG

Sehr geehrter Herr Wagner,

in Beantwortung Ihrer Fragen, der damit verbundenen Geduld – im bisherigen Ausbleiben meiner Antworten, habe ich es mir nicht sehr leicht gemacht Ihnen, nachfolgend nicht nur leere Worthülsen zu überreichen, sondern bin von der vorhandenen Situation des Landes Berlin ausgegangen. Folgende Antworten werde ich Ihnen aus meiner persönlichen Sicht und Verständnis überreichen.
Hier die drei Antworten:

Zu 1.) In Zeiten der Not und leerer Kassen, muss es auch jedem einzelnen Bundesland möglich sein, Berlin sollte dabei keine Ausnahme darstellen, eine Absenkung auch bei der Besoldungshöhe der Beamten durchführen zu können. Eine Absenkung darf aber auch keine Benachteiligung gegenüber der Lohn- und Gehaltsentwicklung hervorrufen. Eine solche Entwicklung wäre dann zweckundienlich.

Zu 2.) Bei einem Personalüberhang sollte man einesteils eine lineare Stellenabsenkung durchführen, indem neu zu schaffende und bestehende kw-Stellen beschleunigt abgebaut werden und andererseits wäre die Einführung einer Altersteilzeit zu erwägen. Ein funktionierendes Personaleinsatzmanagement und Qualifizierungsmaßnahmen sollten ihr übriges tun. Einstellungs- und Ausbildungsstopps für Beamtenanwärter/innen sollten dagegen nicht erwogen werden, dies würde einer sinnvollen Nachwuchspolitik entgegenwirken und wegen der zusätzlichen demographischen Entwicklung zu einer Überalterung im Personalbereich führen. An einer Beschäftigungssicherung für Tarifbeschäftigte sollte unbedingt festgehalten werden.

Zu 3.) Es sollte für alle Menschen in unserem Staat eine gleiche Grundabsicherung für den Krankheitsfall gesetzlich festgeschrieben sein. Ob für einen Beamten, Rentner, Arbeitslosen, Angestellten oder Selbständigen ....., darf es keine Unterschiede in der Grundversorgung geben, ohne Gesundheitsfragen, berechenbar über die Einkommenshöhe und mit einer oberen Begrenzung versehen sein. Es kann und darf nicht mehr sein, dass es z.B. Selbständige ohne Versicherungsschutz gibt, sie es sich nicht leisten können und demgegenüber ihre Angestellten im Besitz einer Krankenabsicherung sind. Diese vorgegebene Grundabsicherung, sollte Beihilfen zu Zahnersatz, Brille usw. beinhalten, alle zusätzlichen Absicherungen darüber hinaus, auch in Form einer privaten Krankenversicherung, sollte jedem Versicherungsnehmer selbst überlassen bleiben. Es kann somit keine einzelnen Sonderregelungen, auch nicht für die Beamten, mehr geben, denn wir sitzen alle zusammen in einem Boot.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Hübner
Direktkandidat für das Abgeordnetenhaus
(Wahlkreis 8)