Frage an Peter Hofelich von Achim O. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Herr Hofelich,
wie sie sicher wissen gibt es in Baden-Württemberg die sog. „2m-Regel“ die das Befahren von Wegen im Wald mit einer Breite <2m für Radfahrer verbietet.
Die Landesegierung will an dieser Regel offiziell festhalten, gleichzeitig aber bis zu 6 Millionen Euro aus Landes- und Europamitteln für Ausnahmegenehmigungen bereitstellen. Diese Mittel sind aber den Naturschutzgebieten und den Ballungsgebieten vorbehalten. Wie kann es sein das an einer Regelung festgehalten wird die seit mehr als 10 Jahren von fast jedem Radfahrer ignoriert wird, die nicht verfolgt und geahndet wird und die in Deutschland einzigartig ist? Gleichzeitig aber zur Umgehung dieser Regelung Millionen an Steuergeldern ausgegeben werden, die sicher z.B. in der Bildung, besser angelegt wären?
Hinzu kommt das sich durch diese Gelder bestimmte Regionen einen Vorteil beim Tourismus durch Steuergelder erkaufen können, andere Regionen dabei aber leer ausgehen. So wird z.B. der Landkreis Göppingen und damit ihr Wahlkreis dabei nichts von der Förderung haben und das obwohl wir hier am Albtrauf die besten Möglichkeiten fürs Mountainbiken und Radfahren im Wald hätten.
Sollten sie sich hierbei nicht dafür einsetzen das diese Regelung abgeschafft wird und wir eine sinnlose Regel weniger haben? Ganz nebenbei ließ sich dabei noch Geld sparen für aufwendige Ausnahmegenehmigungen und der Tourismus im Landkreis Göppingen könnte davon profitieren.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Okenka
Sehr geehrter Herr Okenka,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Leider mussten sie auf die Antwort auf Grund der Sommerpause länger warten. Dafür bitte ich um Verständnis.
Die Nutzung des Waldes soll möglichst allen Interessenten, Wanderern, Spaziergängern, Radfahrern, Jägern, Sporttreibenden usw. zugute kommen. Aus diesem Grund sollten die Kommunen im Benehmen mit den Organisationen vor Ort entscheiden, ob und welche Waldwege in welcher Form genutzt werden könnten. Das gilt auch für die Öffnung und Ausweisung von Wegen unter zwei Metern Breite für Mountainbiker. Vor Ort kennt man die Situation und die Bedürfnisse am besten und im gemeinsamen Dialog lassen sich dann auch Lösungen finden, die alle Beteiligten zufrieden stellen. Zu diesem Ergebnis kam der Petitionsausschuss des Landtags in seiner Sitzung vom 16. Juli 2014. Die Forstbehörden sind ausdrücklich aufgefordert, entsprechende Initiativen zur Ausweisung neuer und geeigneter Strecken aktiv zu unterstützen. Eine gute Grundlage bietet hier auch das von der Schwarzwald-Tourismus GmbH, den beiden Schwarzwald-Naturparken, dem Schwarzwaldverein und ForstBW gemeinsam entwickelte Strategiepapier sowie das neue Handbuch (des Ministeriums für Ländlichen Raum u. Verbraucherschutz) zur Ausweisung solcher Wege. Über 80.000 km Waldwege stehen bereits jetzt zur Verfügung und zahlreiche Beispiele von Kommunen zeigen, dass das bestehende Gesetz kein Hindernis dafür ist, ausreichende Radwege auch in Waldgebieten auszuweisen.
Was Ihre Ausführungen zur Ausweisung von Radwegen angeht, liegt wohl ein Missverständnis vor. Ziel der Landesregierung ist es, ein flächendeckendes Radverkehrsnetz mit sicheren und attraktiven Verbindungen zu bieten. Hierfür wird derzeit mit den Kommunen das "RadNETZ" Baden-Württemberg entwickelt. Dabei werden auch die touristischen Landesradfernwege in das Radwegenetz integriert.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hofelich