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Peter Heidt
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Frage von Klaus D. •

Frage an Peter Heidt von Klaus D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heidt,

in Ihrer Funktion als Abgeordneter meines Wahlkreis bitte ich um Ihre Information. Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird mit dem neuen Paragraphen 28a eine Möglichkeit geschaffen viele durch das Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte ohne weitere Mitwirkung durch die Parlamente einzuschränken. Bedenken zu diesem Gesetzentwurf äußerten auch verschiedene Rechtsexperten. So kritisiert die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren. 

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie diese Bedenken beurteilen und wie und mit welcher Begründung Sie dem Gesetzentwurf zustimmen oder diesen ablehnen werden.

Vielen Dank im Voraus.
Dr. Klaus Zöltzer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Zöltzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir über Abgeordnetenwatsch haben zukommen lassen und in der Sie mir Ihre Besorgnis über die von CDU/CSU und SPD im Eilverfahren geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) schildern.

§ 28a IfSG wird von meinen Kolleg*innen in der FDP-Bundestagsfraktion und mir sehr kritisch begleitet. Als Jurist und Rechtsanwalt habe ich - wie viele meiner Berufskollegen - verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Gesetzentwurf enthält zwar wichtige und richtige Punkte, wie z.B. die Abschaffung der Meldepflicht bei Corona-Selbsttests, die Verbesserung der digitalen Anbindung der Labore oder die Nutzung von tier- und zahnärztlichen Laboren für Coronatests. Für einige dieser Punkte setzen meine Kolleg*innen und ich uns bereits seit Monaten ein.

Allerdings fordern wir auch eine stärkere Beteiligung des Parlaments bei der Bekämpfung der Pandemie und insbesondere eine konkrete gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen und die mit ihnen verbundenen tiefgreifenden und flächendeckenden Grundrechtseingriffe. Eine dauerhafte Akzeptanz der Bevölkerung für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung kann nur erreicht werden, wenn diese nachvollziehbar sind und in transparenten Entscheidungsprozessen getroffen werden. Die Diskussionen und Entscheidungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder fanden hinter verschlossenen Türen statt; letztlich wurden die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne die ausgetauschten Argumente hinreichend nachvollziehen zu können.
Meine Kolleg*innen von der FDP-Bundestagsfraktion und ich fordern, dass Debatten, bei denen es um derart grundrechtsbeschränkende Maßnahmen geht, in den Parlamenten geführt werden. Außerdem bedürfen weitreichende Maßnahmen dieser Art einer hinreichend konkreten gesetzlichen Grundlage. Namhafte Verfassungsrechtler wie z.B. der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, halten deshalb eine neue Rechtsgrundlage für erforderlich, in der der Gesetzgeber die Grenzen und Voraussetzungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie festlegt.

Diesem Erfordernis wird der Vorschlag der Bundesregierung nicht gerecht. So werden die einzelnen Maßnahmen nicht näher bestimmt, sondern nur katalogartig aufgezählt. Dadurch ist nicht ersichtlich, welche Schutzmaßnahmen zuerst verhängt werden sollen, weil diese weniger als andere in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen oder wann eine Härtefallregelung vorzusehen ist. Auch eine Orientierung am 7-Tage-Inzidenzwert wird den unterschiedlichen lokalen Infektionsgeschehen nicht gerecht. Oberhalb eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern wird die Regelung als Blankoscheck für die Bundesregierung eingeschätzt (so Hans-Jürgen Papier, s.o.).

Darüber hinaus fordern wir eine Befristung der Maßnahmen und eine Berichtspflicht der Bundesregierung an das Parlament.

Wir haben hierzu bereits Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht und werden dies auch weiterhin tun. Dem Gesetzentwurf in dieser Form kann ich jedenfalls am kommenden Mittwoch im Deutschen Bundestag nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Heidt

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