Sehr geehrter Herr Heidt, laut Koalitionsvertrag (S.97) soll die Gemeinnützigkeit von Journalismus rechtlich abgesichert werden. Wie ist Ihre Haltung zu diesem Thema? Mit freundlichen Grüßen
In dem Gesetzesentwurf wird das Thema vertieft dargestellt inkl. einer Lösungsmöglichkeit:
https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/hinweise-zum-urheberrecht?documentUrl=/media/34/f6/354724/Stellungnahme-Gutachten-SG2409170018.pdf
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Gemeinnützigkeit von Journalismus; nach Rücksprache mit meinen Fachkollegen kann ich Ihnen heute gerne antworten.
Die Fraktion der Freien Demokraten begleitet und unterstützt entsprechend des Koalitionsvertrages die Umsetzung einer Gemeinnützigkeitsregelung für den Journalismus. Die fachpolitischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bevorzugen eine Lösung über eine untergesetzliche Regelung. Dies könnte über einen Anwendungserlass in der Abgabenordnung (AEAO) erfolgen. Hierfür braucht es jedoch das Einvernehmen der Länder, welche bislang aus nicht bekannten Gründen eine untergesetzliche Lösung ablehnen. Letzte Woche gab es in Vorbereitung auf die Länderfinanzministerkonferenz vom 22.10.2024 zahlreiche Vorgespräche, um eine Zustimmung der Länder zu erreichen. Inwiefern dies gelungen ist, ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Sollten die Länder weiterhin einer untergesetzlichen Regelung widersprechen, werden sich die regierungstragenden Fraktionen für eine direkte Umsetzung per bundesgesetzlicher Regelung stark machen und versuchen, diese bundesgesetzliche Regelung so zügig wie möglich auf den Weg zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Heidt MdB