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Peter Heidt
FDP
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Frage von Markus Z. •

Frage an Peter Heidt von Markus Z. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrter Herr Heidt,
nachdem es ja schon mehrere Vorstöße zur Verkleinerung des deutschen Bundestages gab und immer abgelent wurde, meine Fragen: Wird es weitere Vorstöße zur Verkleinerung des deutschen Bundestages geben und ist es möglich das dies noch vor der Bundestagswahl 2021 beschlossen wird und da schon gilt? Wie wir ja jetzt in diesen Zeiten gesehen haben ist es ja möglich ziemlich schnell was zu beschließen. Ich persönlich bin sehr für eine Verkleinerung des deutschen Bundestages und das die alle Wahllisten der Parteien paritätisch aufgestellt werden also Frau, Mann, Frau, Mann etc. Wie stehen sie und ihre Partei dazu? Über ihre Antwort freue ich mich sehr. Vielen Dank im Voraus. Bitte bleiben sie gesund. Mit freundlichen Grüßen M.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zinkl,

vielen Dank für Ihr Anschreiben, in dem Sie mich bitten, zu einer Verkleinerung des Deutschen Bundestages Stellung zu nehmen.

Meinen Kolleginnen/en von der FDP-Bundestagsfraktion und mir ist bewusst, dass eine zeitnahe Reform des Bundestagswahlrechts dringend erforderlich ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, warum der Deutsche Bundestag mittlerweile mehr Mitglieder hat als das Europäische Parlament. Wir haben daher konkrete Vorschläge unterbreitet, wie eine zukunftssichere Änderung des Wahlrechts aussehen könnte. Konkret fordern wir eine Reduzierung der Wahlkreise, um das Phänomen der Überhangmandate, das gegenwärtig zu einer erheblichen Aufblähung des Parlaments führt, einzudämmen. Die Überhangmandate machen Ausgleichsmandate erforderlich, um den Zweitstimmenproporz wiederherzustellen, den sie verzerren.

Aus diesem Grund haben wir im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Unser gemeinsamer Vorschlag macht es deutlich unwahrscheinlicher, dass Überhangmandate entstehen, indem er das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate verändert. Hierzu soll die Zahl der Wahlkreise auf 250 reduziert und die Sollgröße des Bundestages von bisher 598 auf 630 Sitze angehoben werden. Dies macht Überhang- und damit auch durch sie erforderliche Ausgleichsmandate deutlich unwahrscheinlicher. Deshalb führt unser Vorschlag im Ergebnis zu einer erheblichen Verkleinerung des Bundestages.
Die Zahl der Abgeordneten übersteigt dann in den meisten denkbaren Szenarien die Sollgröße von 630 Mandaten nicht oder allenfalls geringfügig.
Leider blockiert die Union, insbesondere die CSU, derzeit unsere Vorschläge zur Reform und macht selbst nur Vorschläge, die dem eigenen Vorteil dienen, indem Überhangmandate jedenfalls teilweise unausgeglichen bleiben sollen. Durch unausgeglichene Überhangmandate wird aber der Zweitstimmenproporz verzerrt. Dies stellt den eigenen Vorteil über einen Kompromiss, für den alle Fraktionen den gleichen Preis zahlen. Einen diskussionsfähigen Vorschlag in Form eines Gesetzentwurfes haben dabei weder die Union noch die SPD ins Parlament eingebracht.

Bei allen Überlegungen zu einer Reform des Wahlrechts müssen zwei Aspekte hinreichend berücksichtigt werden: Zum einen finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl statt. Dabei besagt der Grundsatz der Unmittelbarkeit, dass zwischen dem Wählervotum bei der Bundestagswahl und der daraus resultierenden Verteilung der Mandate kein wesentlicher Zwischenschritt mehr liegen darf. Insofern würde eine nach der Wahl stattfindende Entscheidung der Parteien, welche Kandidaten die noch zu vergebenen Sitze im Bundestag besetzen sollen, gegen dieses Prinzip der Unmittelbarkeit verstoßen.

Zum anderen ist es uns bei der Reform des Wahlrechts ein wichtiges Anliegen, das seit Gründung der Bundesrepublik etablierte System der personalisierten Verhältniswahl zu erhalten. Dadurch werden die Vorteile einer proportionalen Verteilung der Bundestagssitze zwischen den Parteien mit dem Wunsch nach einer bürgernahen Vertretung über die Wahlkreise miteinander verbunden.
Unser Gesetzesentwurf gewährleistet in meinen Augen, die Errungenschaften der personalisierten Verhältniswahl mit dem dringenden Erfordernis einer Verkleinerung des Bundestages zu verbinden.

Was Ihren Vorschlag angeht, Wahllisten der Parteien grundsätzlich paritätisch aufzustellen, so haben wir Freien Demokraten dazu folgende Position: Für uns geht es immer darum, Engagement zu ermöglichen und nicht zu begrenzen. Die Aufstellung von Kandidatenvorschlägen für Parlamente auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene soll ausschließlich den Parteien nach dem geltenden Wahlrecht und dem eigenen Satzungsrecht der Parteien obliegen. Sie ist damit Gegenstand des parteiinternen Wettbewerbs und des Wettbewerbs unter den Parteien. Wir lehnen das Geschlecht als limitierenden Faktor bei der Bewerbung um politische Ämter und Mandate ab. Ein Paritégesetz mit vorgeschriebenen Quoten für die Verteilung von Mandaten in den Parlamenten halten wir aus verfassungsrechtlichen Gründen für den falschen Weg.

Ich hoffe, Ihnen unsere Haltung zur Reform des Bundestagswahlrechts verständlich dargelegt zu haben. Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und wir Freien Demokraten werden weiter für eine schnelle Reform des Wahlrechts kämpfen. Wichtig ist uns vor allem, dass jede Stimme gleich viel wert ist. Wahlen müssen schließlich durch Wählerstimmen gewonnen werden und nicht durch den Modus der Wahl.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Peter Heidt MdB

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