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Peter Hauk
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Frage von Ralf P. •

Guten Tag Herr Hauck, hier im Ländlichenraum gibt es nicht sehr viele mit Stadtgas- oder Fernwärmeanschluss. Wie bekommen wir einen angemessenen Enegieausgleich wenn wir mit Gas (Tank) oder Öl heizen?

Unser Energiekosten sind von 2021 Gaseinkauf brutto von 0,42€ auf 1,43€ im Frühjahr 2022 gestiegen.
Können wir die Rechnung irgendwo einreichen? Oder ist unser Jahres Brutto von 53.000€ zu hoch? (2 Peronen). Bekommt ein besser Verdiener wenn er Stadtgas oder Fernwäre bezieht Enegiekosten erstattet oder wird hier auf ein Jahreseinkommen berücksichtigt? Ich fände es eh besser die Erstattung ginge über das Finanzamt. Verdienstgrenze festlegen, Rechnung bei der Steuerr einreichen und angemessenes Geld zurück, fertig. Bitte um eine angemessene und Zeitnahe Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ralf P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. November 2022, in der Sie sich nach einem Ausgleich für die gestiegenen Gaseinkaufkosten erkundigen.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Kabinett will das Land Baden-Württemberg, gemeinsam mit weiteren 13 Bundesländern, ein bei der Kasse Hamburg aufgebautes IT-System zur digitalen Antragstellung, Antragsbewilligung und Mittelauszahlung nutzen – als kostengünstige und zeiteffizienteste Lösung. Dieses soll dann in den beteiligten Bundesländern innerhalb weniger Tage freigeschaltet werden – dies abgestimmt in Stufen, sodass die Stabilität des Online-Portals gewahrt bleibt. Ein Dienstleister soll dann die Anträge unter Aufsicht des Umweltministeriums bearbeiten.

Die Freischaltung der Antragsplattform wird schnellstmöglich erfolgen; mit einem Start wird für Ende April/Anfang Mai 2023 gerechnet.

Einen Antrag auf Härtefallhilfen können Sie dann vorrausichtlich bis zum 20. Oktober 2023 stellen.

Mit freundlichen Grüßen

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