Frage an Peter Hauk von Bernd S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Hauk
Auf Biokraftstoffe sollen nach dem Willen der Bundesregierung bereits ab 1. August Steuern fällig werden. Nur Landwirte sollen reinen Biodiesel weiterhin steuerfrei tanken können, wie es der am Mittwoch vom Kabinett in Berlin verabschiedete Entwurf des Energiesteuergesetzes vorsieht. Demnach werden auf reinen Biodiesel zehn Cent je Liter fällig, für Pflanzenöl und beigemischten Biokraftstoff ist eine Steuer von 15 Cent pro Liter vorgesehen.
Was mir bei der ganzen Sache leider unverständlich ist, warum soll reines Pflanzenöl mit 15 Cent pro Liter versteuert werden? Pflanzenöl ist bisher noch nicht als Kraftstoff genormt ! Bisher gibt es keine Abgasnorm für Pflanzenöle! Kein Fahrzeughersteller bietet auch nur ein Fahrzeug an das pflanzenöltauglich wäre!
Umrüstungskosten auf Pflanzenölbetrieb schlagen derzeit mit 2-3 tausend Euro zu Buche! Gerade in den letzten Jahren haben sich einige Umrüster am Markt etabliert um die Nutzung von Pflanzenöl als Kraftstoff voranzutreiben. In letzter Zeit haben sich auch andere Unternehmen damit beschäftigt die Nutzung von Pflanzenölen als Kraftstoff voranzutreiben (Ölmühlen,Tankstellen)! Auch die heimische Landwirtschaft könnte sich durch den Anbau von Ölsamen ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften. Will man nun alle diese Unternehmen, die Ihre Zeit und Ihr Geld in die Nutzung von Pflanzenöl als Kraftstoff gesteckt haben auf die Opferbank führen?
Die Nutzung von biologischen Kraftstoffen im Keim ersticken?
Wie stehen Sie und Ihre Partei zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Besteuerung von Kraftstoffen neu festgelegt.
Das jetzt geplante Energiesteuergesetz löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab. Die vorgesehene Steuerbelastung für Biokraftstoffe beträgt danach künftig 10 Cent pro Liter für Biodiesel in Reinform, 15 Cent für Biodiesel als Beimischung und 15 Cent für Pflanzenöl bei Verwendung als Kraftstoff.
Pflanzenöl wird selbstverständlich nur dann besteuert, wenn es auch tatsächlich als Kraftstoff eingesetzt wird.
Hauptgrund für die Neuregelung war eine einheitliche Festlegung für die Europäische Union. Biodiesel wurde mit der bisherigen Steuerfreiheit in Deutschland deutlich überfördert. Um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, müsse diese "Übersubventionierung" bis 1. August abgebaut werden.
Dabei darf meiner Meinung der Wuchs der zarten Pflanze Biotreibstoffe jedoch nicht gefährdert werden. Daher setzen sich Baden-Württemberg und Bayern für eine deutlich reduzierte Besteuerung der "Reinkraftstoffe" ein.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hauk
Landtagsabgeordneter