Peter Groos
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jochen M. •

Frage an Peter Groos von Jochen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Groos,

Was gedenken Sie für die Väter im besonderen zu tun ?
Ich meine hier nicht nur die verheirateten, sondern auch die unverheiraten und insbesondere die Trennungsväeter? Wie gestaltet Sie hier aktive Gleichstellungs- und Väterpolitik ?

Beste Grüße

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Metzger,

Sie sprechen eine schwierige rechtliche Materie und zudem ein bundespolitisches Thema an. Die Berliner Landespolitik wird sich kaum damit befassen. Dennoch will ich versuchen Ihnen eine Antwort zur Lage unverheirateter Väter zu geben.
In die ungleichen Rechte unverheirateter Väter ist in den letzten Jahrzehnten mehrfach eingegriffen worden, sie bestehen aber dem Grundsatz nach weiterhin. Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2010 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Abhängigkeit des Vaters von der Zustimmung der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht für verfassungswidrig erklärt. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung soll der Antrag eines Elternteils auf elterliche Sorge ausreichen, wenn "zu erwarten ist, daß dies dem Kindeswohl entspricht". Die Notwendigkeit zu einer gemeinsamen Erklärung besteht nicht mehr.

Daraufhin hat die grüne Bundestagsfraktion im Oktober 2010 den Antrag "Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern" eingebracht. Dieser Antrag sieht ein zweistufiges Verfahren zur Erlangung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts vor, das ich hier nicht näher erläutern will, das Sie aber problemlos einsehen können ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703219.pdf ). Die Abgeordneten Hönlinger und Dörner erklärten dazu im August 2011, der Antrag solle "Vätern, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, die Möglichkeit einräumen, durch einen einfachen Antrag beim Jugendamt zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Nur wenn es dann keine einvernehmliche Lösung gibt, sollen die Gerichte unter Berücksichtigung des Kindeswohles entscheiden. Unser Ziel ist die Gleichstellung von Mutter und Vater, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht." (Pressemitteilung vom 23.8.2011)

Ich unterstütze diesen Antrag, weil ich glaube, daß damit die Interessen von Vätern, Müttern und Kindern in der Frage des Sorgerechts gut austariert und die Vorgabe, Väter in der Frage der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts von den Müttern unabhängig zu machen, erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Peter Groos