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Frage von Franz Josef B. •

Frage an Peter Götz von Franz Josef B. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Götz,
Mein Thema ist deutsche Kultur, deutsche Sprache, deutschsprachige Musik. Ich möchte mich hier auf die Musik konzentrieren. Ich finde es grässlich, dass man in unserem Radio auf den allermeisten Sendern so gut wie nur englisch-sprachige Musik hört. Z.B. auf unserem SWR 1 und SWR 3 so gut wie nur englisch, SWR 2 als Kulturkanal ist neutral, SWR 4 als einziger mit etwa 80 - 90 % deutsch. Wir sind mit Österreich und deutschsprachigen Regionen der Nachbar-länder eine Sprachgruppe von rund 100 Millionen deutschen Muttersprachlern. Diese würde eine stärkere Unterstützung mit deutscher Musik im Radio verdienen. Besonders ärgerlich finde ich, dass öffentliche Rundfunkanstalten der ARD (D wie Deutsch) diesen Grundsatz nicht beherzigen; von den privaten Sendern ganz zu schweigen.
Frage: Warum nimmt die Politik, z.B. Sie als Abgeordneter oder die Landesregierungen, nicht Einfluss auf die ARD-Anstalten? Die Antwort, dass diese selbständig sind in Ihrer Programm-gestaltung, kenne ich, da schon oft gehört. Aber mir kann doch keiner sagen, wenn z.B. Politiker massiv, aber intern, Druck auf die Anstalten zu mehr deutschsprachiger Musik nehmen würden, dass diese dem dann nicht folgen würden. Schließlich ist die Folge dieses jetzigen Zustandes, dass deutsche Musikschöpfer, da sie nicht genügend gesendet werden, erlahmen und es weniger werden. Und die Reaktion der ADR-Herrschaften darauf ist dann, dass es gar nicht genügend deutschsprachige Musik gibt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Fragen Sie mal Reinhard May und andere Musiker.
Es würde mich freuen, wenn Sie sich auch dieses Themas einmal annähmen. Es muss ja nicht unbedingt die schon wiederholt geforderte Quote sein.
Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Braun,

vielen Dank für Ihre E-mail vom 28. Februar 2007, in der Sie auf die Situation der deutschsprachigen Musik eingehen.

Bereits 2004 hatte sich eine Initiative von Musikern für eine Quote für Musik aus Deutschland ausgesprochen, um eine ausgewogenere Repräsentanz der deutschen Musikszene im Rundfunk zu erreichen. Ziel war es, die musikalische Vielfalt in Deutschland zu fördern und die öffentliche Plattform für musikalischen Nachwuchs in Deutschland zu erweitern. Dabei wurde auf die hohe Diskrepanz zwischen der großen Zahl an Veröffentlichungen aus Deutschland und deren geringer Sendezeit im Radio verwiesen. Die sprachlich eingeschränkte Musikauswahl wurde und wird noch heute von vielen Bürgern als Vernachlässigung des öffentlich-rechtlichen Kulturauftrags empfunden.

Vor diesem Hintergrund stellte die sich damals in der Opposition befindliche CDU/CSU-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Musik aus Deutschland fördern – Für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hörfunksender zugunsten deutschsprachiger Musik“.

Um den Stellenwert auf Deutsch gesungener oder in Deutschland produzierter Musik zu fördern, wurden die Länder darin gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit darauf hinzuwirken, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Hörfunksender zugunsten auf Deutsch gesungener oder in Deutschland produzierter Musik festgeschrieben werde, sowie darauf hinzuwirken, dass sich die privaten Hörfunksender zur Stärkung der auf Deutsch gesungenen oder in Deutschland produzierten Musik einsetzen und schließlich darauf hinzuwirken, dass diese freiwillige Selbstverpflichtung in regelmäßigen Abständen auf ihre Ergebnisse überprüft wird.

Im selben Antrag wurde außerdem die Bundesregierung dazu aufgefordert,

- im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten den Stellenwert der auf Deutsch gesungenen oder in Deutschland produzierten Musik in Deutschland im Sinne deutscher Musiker zu stärken;

- in ihrer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und in der Außenwirtschaftspolitik der auf Deutsch gesungenen oder in Deutschland produzierten Musik einen größeren Stellenwert einzuräumen. Dazu gehöre die Berücksichtigung dieser Musikform als Botschafterin der deutschen Kultur in der Arbeit der deutschen Einrichtungen im Ausland ebenso wie die Fortsetzung der Unterstützung des „deutschen Musikexportbüros“ durch die Bundesregierung. Gerade die Arbeit dieses Institutes – eine Gründung auf Initiative des Deutschen Bundestages – könne im Zusammenführen von ideellen und kommerziellen Trägern helfen, den Bekanntheitsgrad, den Wert und die Annahme sowie den wirtschaftlichen Erfolg deutscher Musik im Ausland zu steigern;

- bei der Novellierung des Urheberrechtes dem geistigen Eigentum an Musik einen stärkeren Stellenwert zu geben. Dies bedeute eine Neuregelung der Beschränkungen der Privatkopie und die Überprüfung des so genannten Sendeprivilegs im Urheberrecht. Nur wenn der Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter gelinge, werde die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen – nicht nur in der Musik – bewahrt werden können.

Dieser Antrag wurde bedauerlicherweise von der damaligen rot-grünen Mehrheit im Deutschen Bundestag abgelehnt. Ich habe jedoch Ihren Hinweis gerne aufgegriffen und angeregt, dieses Thema erneut auf die Agenda zu setzen. Ich hoffe, dass es gelingt, auch mit unserem Koalitionspartner einen neuen Anlauf zu starten.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz MdB