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Frage von Sebastian G. •

Frage an Peter Friedrich von Sebastian G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Friedrich,

zuerstmal muss ich mit Freuden feststellen dass sie Ihre Entscheidung revidiert haben und nun Fragen im Lichte einer breiteren Öffentlichkeit (und dazu noch dokumentiert) hier beantworten. Dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Meine Frage zielt auf die Rolle des Grundgesetzes und der Verfassung ab:
Im §146 des Grundgesetzes steht folgendes:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das deutsche Volk hatte seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland noch keine Möglichkeit in freier Entscheidung über eine Verfassung abzustimmen (zumindest meiner Meinung nach nicht). Meine Frage lautet daher:

1. Warum ist das bisher nicht geschehen?
2. Wie stehen sie dazu eine Verfassung vom deutschen Volk ratifizieren zu lassen?
3. Halten Sie eine direktere Beteiligung des Volkes (im Sinne von Volksabstimmungen) für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht?

Für ihre Antworten bedanke ich mich und verbleibe

mit freundlichem Gruss

Sebastian Graf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Graf,

Zu Ihren Fragen bezüglich des Grundgesetzes gilt grundsätzlich: Das Grundgesetz ist sehr wohl vom Volk legitimiert. Es hat sich jahrzehntelang bewährt und ist immer wieder bestätigt worden. Eine Volksabstimmung darüber gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes ist jedenfalls rechtlich nicht geboten, vielen Juristen zufolge sogar völlig überflüssig. Artikel 146 GG wird heute allenfalls die Rolle eines allgemeinen Geltungsvorbehalts zugesprochen. Vereinfacht gesagt ist das Grundgesetz die Verfassung, das ist auch das Credo der Verfassungsgesetzgebung.

Nichtsdestotrotz finde ich die Debatte zur Frage der Neugestaltung, die Franz Müntefering im April diesen Jahres lostrat, berechtigt. Die Skepsis mancher Menschen, besonders in den neuen Ländern, müssen wir ernst nehmen. Viele fühlen sich hier nach wie vor bevormundet. Diese Skepsis bezieht sich aber lediglich auf die auch von Ihnen gestellte prozessuale Frage. Meinen Erfahrungen zufolge wird der Inhalt des Grundgesetzes hingegen in allen Teilen Deutschlands äußerst positiv aufgenommen.

Was wiederum die Ergänzung des Grundgesetzes um plebiszitäre Elemente angeht, mache ich mir selbstverständlich den sozialdemokratischen Grundsatz "Mehr Demokratie wagen" zu eigen und unterstütze die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auch auf Bundesebene.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte sich bereits 2002 auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf geeinigt und den in den Deutschen Bundestag eingebracht. Bei der Abstimmung hierzu haben CDU/CSU und FDP gegen mehr Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen, weshalb das Gesetz an der für Grundgesetzänderungen notwendigen 2/3-Mehrheit gescheitert ist.

An der ablehnenden Haltung der CDU/CSU hat sich leider seither nichts geändert - ein erneutes Einbringen eines entsprechenden Gesetzesentwurfs in den Deutschen Bundestag wäre also wieder zum Scheitern verurteilt. Wo dieses Misstrauen in die Bürgerinnen und Bürger herrührt, vermag ich allerdings nicht mit Bestimmtheit zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Friedrich, MdB