Frage an Peter Friedrich von Siegbert M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Friedrich
da ich seit dem 01.01.2010 Arbeitslos bin und Alg 1 beziehe , möchte ich Sie höflichst anfragen ob das Urteil des BSG Az: B 11 AL 25/08 R auch für Übersiedler in die Schweiz ( Kreuzlingen ) anzuwenden ist, da ich weiterhin dem Deutschen Arbeitsmarkt zur verfügung stehe.
Hintergrund: Mein Partner muss aus beruflichen Gründen in der Schweiz ein Wohnort nachweisen.
Da wir in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben ist es geboten, dass ich mein Wohnsitz ebenfalls dorthin verlege ( Familienzusammenführung ) .
Mit der Bitte dies abzuklären verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Siegbert Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
auf Anfrage beim Bundessozialgericht wurde mir mitgeteilt, dass für das Urteil vom 07.10.2009 mit dem Az: B11 AL 25/08 noch keine Druckversion vorliegt. Lediglich eine Medieninformation ist einsehbar, die Ihre geschilderte Problematik leider nicht hinreichend beantworten kann.
Aus diesem Grund habe ich bereits beim Bundesministerium für Soziales und Arbeit angefragt, ob das genannte Urteil auch auf Ihre Frage zutrifft.
Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich diese Ihnen natürlich auf schnellstem Wege zukommen lassen.
Da mir von Ihnen keine Kontaktdaten vorliegen, würde ich Sie bitten, mir ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse zukommen zu lassen. Um persönliche und vertrauliche Daten auch als solche zu behandeln, schlage ich vor, dass wir die weitere Korrespondenz über mein Abgeordnetenbüro in Berlin laufen lassen.
Die Adresse lautet:
Büro Peter Friedrich, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 / 227 – 711 53
Fax: 030 / 227 – 761 98
E- Mail: peter.friedrich@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Peter Friedrich